Büttiker Rolf · Ständerat · 2002-06-12
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-12
Wortprotokoll
Die Hauptfrage meiner Interpellation wurde nicht beantwortet. Es geht um folgenden Sachverhalt:
Beim Zollkontingent Nr. 5, "rotes Fleisch" (Rind-, Pferde-, Schaf- und Ziegenfleisch), kann die Schweiz gemäss WTO 22 500 Tonnen Fleisch importieren - und das wird in etwa auch erreicht. Innerhalb dieses Kontingentes - das ist das Stossende - importiert die Schweiz 3000 bis 4000 Tonnen Schweineleber. Das sind immerhin 20 Prozent; beim Geld geht es in die Millionen. Wenn man das etwas verfolgt, stellt man fest, dass diese Schweineleber vor allem nach Liechtenstein importiert und dort zu Tiernahrung, zu Hunde- und Katzenfutter, verarbeitet wird. Als Tüpfelchen auf dem i wird von dieser Tiernahrung der grösste Teil danach wieder exportiert. Damit ist der Kreis geschlossen. Gleichzeitig müssen die einheimischen Schweinelebern mindestens teilweise sehr teuer entsorgt bzw. verbrannt werden. Diese teure Entsorgungsverbrennung bezahlt jemand, entweder der Fleischkonsument oder eben der Produzent, wenn er diese Kosten nicht abwälzen kann.
Es geht doch einfach nicht an, dass unter dem Obertitel "Rindfleischimport" Schweinelebern im Ausmass von 20 bis 30 Prozent des Kontingentes importiert werden. Das ist der Hauptpunkt. Diese Bevorzugung ist umso stossender, als für die Importe der bei uns knappen Edelstücke vom Rind peinlichst genau darauf geachtet wird, dass die Importeure ihren Beitrag zur Vermarktung der Inlandproduktion leisten. Sie [PAGE 409] müssen also Marktabräumung machen, damit sie zu ihren Importkontingenten kommen. Aber bei den Schweinelebern spielt das nicht. Hier können einfach beliebig - auch der Zeitpunkt ist völlig offen -, ohne eine Inlandleistung, Schweinelebern importiert werden, und dies eigentlich zulasten des Rindfleischimport-Kontingentes.
Da stimmt etwas nicht! Es ist sachlich nicht logisch, es muss schliesslich ungerechtfertigterweise vom Fleischkonsumenten oder -produzenten bezahlt werden und ist eigentlich, wenn man es genau nimmt, ohne zu übertreiben, ein kleiner Skandal. Das muss korrigiert werden, und ich hätte eigentlich vom Bundesrat erwartet, dass er auf diese Frage sagt, dass das korrigiert werden müsse, dass dieser Zustand unhaltbar sei. Das muss bei der nächsten Gelegenheit als Anliegen der Schweiz bei der WTO deponiert und in Verhandlungen korrigiert werden. Sonst, Herr Bundesrat, müssen Sie ab 2007 mit Ihrem Versteigerungsregime, das Sie da so einsam vorgeschlagen haben, noch Schweinelebern versteigern. Dann ist der "Klamauk" endgültig, und dann ist es wirklich absolut grotesk. Deshalb möchte ich Ihnen empfehlen, hier Remedur zu schaffen und diesen Zustand zu ändern. Sonst vergeht den schweizerischen Fleischkonsumenten der Appetit auf ein gutes Stück Fleisch, wenn wir ab 2007 auch noch Schweinelebern importieren bzw. versteigern müssen.