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Lohr Christian · Nationalrat · 2018-12-14

Lohr Christian · Nationalrat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2018-12-14

Wortprotokoll

Namens der Redaktionskommission darf ich Ihnen heute zwei Erklärungen zu zwei Geschäften abgeben. Ich werde Ihnen zuerst noch die gesetzliche Grundlage der Erklärung abliefern. Ich werde es aber aus Effizienzgründen für beide Geschäfte nur einmal machen.

Nach Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung der Bundesversammlung vom 3. Oktober 2003 über die Redaktionskommission sind erhebliche Textänderungen in jedem Rat durch eine Vertreterin oder einen Vertreter der Redaktionskommission vor der Schlussabstimmung zu erläutern. Wie gesagt, dies gilt nun für beide Geschäfte.

Zuerst zum Geschäft 18.020, "Berechnung des Beteiligungsabzugs bei 'Too big to fail'-Instrumenten. Bundesgesetz", das die WAK behandelt hat. Die Redaktionskommission hat hier [PAGE 2253] festgestellt, dass der Titel dieses Erlasses in den drei Amtssprachen Deutsch, Französisch und Italienisch nicht übereinstimmt. Da der Titel nicht einfach von der einen Sprache in die andere übersetzt werden konnte, hat die Redaktionskommission im Titel die wesentliche Aussage der Vorlage übernommen. Wie dem Gesetzestext zu entnehmen ist, geht es um die Berechnung des Beteiligungsabzuges bei der Konzernobergesellschaft systemrelevanter Banken. Bei der vorliegenden Vorlage handelt es sich gesetzestechnisch um einen sogenannten Mantelerlass, der nicht in die Systematische Rechtssammlung aufgenommen wird. Die Redaktionskommission hat den Schlussabstimmungstext entsprechend angepasst. Die beiden Präsidenten der WAK sind damit einverstanden.

[VS]

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