Seiler Graf Priska · Nationalrat · 2019-03-04
Seiler Graf Priska · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-04
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion begrüsst und unterstützt den Beitritt der Schweiz zu diesem Übereinkommen. Damit zeigt die Schweiz auf, dass sie einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer international einheitlichen Handhabung von risikobehafteten Sportveranstaltungen machen will.
Seit dem Beitritt zum Europäischen Übereinkommen über Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen von Zuschauern bei Sportanlässen im Jahr 1990 hat die Schweiz sowohl das Recht als auch die Praxis ständig weiterentwickelt. Diese entsprechen heute dem neusten Stand der national und international gewonnenen Best Practice. Die Schweiz kann deshalb dem totalrevidierten Übereinkommen sogar beitreten, ohne eigenes Recht anpassen zu müssen. Da haben wir unsere Hausaufgaben gemacht.
Die SP-Fraktion hat sich stets dafür ausgesprochen, dass gewalttätigen Auseinandersetzungen rivalisierender Fangruppierungen durch einen geeigneten Mix von präventiven und repressiven Massnahmen, die sich ausgewogen ergänzen, begegnet werden soll. Sportveranstaltungen sollten - übrigens genau gleich wie Konzerte oder politische Demonstrationen - unbedingt friedlich verlaufen können. Schon mit ein bisschen Genugtuung nehmen wir deshalb zur Kenntnis, dass das neue Übereinkommen des Europarates im Vergleich mit dem alten genau in jenen Bereichen ergänzt worden ist, welche die SP-Fraktion in ihrem Positionspapier bereits 2008 speziell hervorgehoben hat.
Eine Fokussierung allein auf repressive Massnahmen gegen Gewalt im Sport wäre nicht zielführend. Vielmehr braucht es einen ganzheitlichen Ansatz, der präventive und repressive Massnahmen für Sicherheit und Schutz mit Dienstleistungen für Fussballspiele und andere Sportveranstaltungen kombiniert. Dazu gehört auch der Dienstleistungsgedanke, das sogenannte Good Hosting. Damit dies aber auch wirklich funktionieren kann, müssen Behörden, Sportorganisationen, Fanorganisationen und Transportunternehmen zwingend intensiv miteinander zusammenarbeiten. Das hat nichts mit einer Wohlfühloase für gewaltbereite Sportfans zu tun, sondern das ist ständige und sehr harte Arbeit.
Alle Beteiligten müssen Verantwortung übernehmen, das heisst nicht allein der Staat, sondern auch die Fangruppen, insbesondere auch die Clubs. Da bin ich ganz bei Mauro Tuena: Ja, auch die Clubleitungen müssen in die Verantwortung einbezogen werden. Nur sind seine Schlussfolgerungen falsch. Leider sind nicht alle Clubleitungen dazu bereit; da besteht wirklich Handlungsbedarf. Nur wenn alle am gleichen Strick ziehen, kann die polizeiliche 3D-Strategie - Dialog, Deeskalation, Durchgreifen - zum gewünschten Erfolg führen.
In individuell begründeten Fällen braucht es bei grossen Sportanlässen - so, wie es im Übereinkommen vorgesehen und im Hooligan-Konkordat verwirklicht ist - örtlich begrenzte Rayon- und Stadionverbote, Ausreisesperren, Meldepflichten und im Wiederholungsfall vorübergehenden präventiven Polizeigewahrsam sowie eine schweizweite Hooligan-Datenbank. Gegen diese weitgehenden Massnahmen muss aber die Möglichkeit eines raschen Rekurses an ein Gericht offenstehen - das möchte ich hier betonen. Einträge, die nicht auf der Grundlage rechtskräftiger Urteile beruhen, sind aus Datenschutzgründen problematisch.
Gewaltbereite Sportfans sind ein gesellschaftliches und vor allem auch internationales Problem - Stichwort: Fantourismus. Nur mit einer gemeinsamen, länderübergreifenden Strategie kann diesem wirksam begegnet werden.
Ich bitte Sie darum, auf die Vorlage einzutreten und dem Übereinkommen zuzustimmen.