Glättli Balthasar · Nationalrat · 2019-03-04
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2019-03-04
Wortprotokoll
Was uns grüne Fraktion schon in der Kommission und auch jetzt in der Debatte wieder verwundert hat, war die etwas verkehrte Welt. Die SVP-Fraktion ist ja sonst für alles zu haben, wenn es darum geht, härter mit Leuten umzugehen, die sich nicht ganz an die Regeln halten - und hier geht es ja definitiv auch um Leute, die sich nicht ganz an die Regeln halten. Ich weiss jetzt, wie man die SVP-Fraktion dazu bringen kann, bei ihrem Kernthema Sicherheit die Meinung um 180 Grad zu wechseln: Man muss einfach "Europa" oder vielleicht auch "internationale Zusammenarbeit" darüberschreiben, und dann wird die Meinung gewechselt.
Uns als grüner Fraktion ist es umgekehrt ergangen: Wir haben - das wissen Sie - schon damals unsere liebe Mühe mit der Einführung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) gehabt. Immer dann, wenn das Wort "Prävention" verwendet wird und man damit meint, dass man versucht - wie das unter dem Stichwort "Deeskalation" richtig gesagt wurde -, mit diesen Leuten in Kontakt zu treten und zu schauen, wie man den Anlass gemeinsam so organisieren kann, dass am Schluss nicht die Gewalt im Zentrum steht, sondern die Freude am Sport, die Freude am Spiel, haben wir kein Problem damit. Wir haben aber dann ein Problem als grüne Fraktion, wenn mit dem Stichwort "Prävention" Massnahmen, Einschränkungen und verwaltungsrechtliche Sanktionen gemeint sind, die im Prinzip Leute mit Einschränkungen belegen, ohne dass strafrechtlich bewiesen ist, dass sie irgendein Vergehen oder ein Verbrechen begangen haben. Dort haben wir wirklich ein Problem, das muss ich Ihnen sagen. Das heisst nicht, dass man nicht [PAGE 9] hart gegen jene vorgehen soll, die wirklich etwas gemacht haben. Aber in einem Rechtsstaat ist es umgekehrt auch die Pflicht des Staats, denjenigen, die etwas gemacht haben, das nachzuweisen und nicht auf Vorrat Personen irgendwie auszuschliessen.
Das BWIS ist geltendes Recht. Wir haben mit diesem geltenden Recht alle Anforderungen, die vom Ausland bzw. von diesem Übereinkommen an uns gestellt wurden oder an uns gestellt werden könnten, bereits erfüllt oder übererfüllt. Auf Deutsch: Dieses Abkommen ist für uns mit keinerlei rechtlichem Anpassungsbedarf verbunden.
Jetzt könnte man natürlich sagen, dass es bei uns nicht zu schärferen Gesetzen führe und dass erst noch "Europa" über dem stehe, weshalb man sich dagegen ausspreche; das könnte ja eine SVP-Argumentation sein. Allerdings muss man doch sagen: Wenn wir schon dafür schauen, dass bei uns Leute - und das sind Leute, bei denen wirklich etwas vorliegt - von unserer Seite mit einem Ausreiseverbot belegt werden, dann ist es, finde ich, einigermassen vernünftig, dass man umgekehrt auch von den anderen Ländern verlangt, dass sie uns diese Informationen liefern. Da verstehe ich die SVP wirklich nicht. Die einzig reale Folge, welche dieses Übereinkommen tatsächlich hat, ist nämlich, dass auch ausländische Staaten dafür sorgen, dass weniger sogenannt erlebnisorientierte Fans in die Schweiz kommen. Ich teile zwar die Meinung von Herrn Tuena sehr oft nicht, verstehe aber zumeist die innere Logik. Hier allerdings verstehe ich die innere Logik nicht, die ihn dazu bringt, jetzt zu sagen, dass man hier nicht mitmachen wolle. Er sprach ja nicht für sich, sondern für die SVP-Fraktion.
In dem Sinne: Stellen Sie die verkehrte Welt wieder auf die Füsse. Sagen Sie Ja zu diesem Abkommen - natürlich nicht in der Meinung, man müsse das jetzt als Antrieb nehmen oder als Aufruf innerhalb der Schweiz ansehen, die rein repressiven Massnahmen noch zu verstärken. Es gibt aber auch keinen Grund, hier jetzt Nein zu sagen.