Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-03-04
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-03-04
Wortprotokoll
Der Bundesrat weiss um die Sensibilität dieses Themas, das ja in beiden Räten immer wieder Gegenstand von Diskussionen ist. Ich erlaube mir deshalb, hier auch noch etwas zu den aktuellen Zahlen und auch zur Überprüfungsaktion, die das SEM im letzten Jahr eingeleitet hat, zu sagen.
Man kann sagen, dass die Zahl der eritreischen Asylgesuche in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen ist. Im Jahr 2015 wurden fast 10[NB]000 Asylgesuche eingereicht, und im vergangenen Jahr waren es noch 2800, davon waren 17,3 Prozent sogenannt neue Asylgesuche, die nach selbstständiger illegaler Einreise in die Schweiz gestellt wurden. Der Rest waren Geburten, Familiennachzüge, Relocation und Resettlement. Dieser Trend setzt sich aufgrund der Zahlen, die ich mir habe vorlegen lassen, bereits im Januar 2019 fort. Der Zuwachs ist also im Moment vor allem auf Familienzusammenführungen und Geburten zurückzuführen. [PAGE 16]
Im August 2017 kam das Bundesverwaltungsgericht in einem Referenzurteil zum Schluss, dass eine Rückkehr nach Eritrea nicht generell unzumutbar ist. In der Folge - das wurde ausgeführt - hat das SEM die Überprüfung der wegen Unzumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs angeordneten vorläufigen Aufnahmen eingeleitet.
Erlauben Sie mir, hier nun auch ein paar Zahlen zu bringen. Ich bringe sie bewusst; ich habe diese Zahlen angeschaut. Ich bin seit ein paar Wochen im Amt, und ich möchte auch etwas die Erwartungen dämpfen, dass hier nun im grossen Stil die Auflösung oder die Zurücknahme von vorläufigen Aufnahmen möglich sei. Das genannte Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes betrifft etwa einen Drittel der 9600 vorläufig aufgenommenen eritreischen Staatsangehörigen, nämlich diejenigen ohne Flüchtlingseigenschaft, die nur wegen Unzumutbarkeit der Rückkehr nach Eritrea vorläufig aufgenommen sind. Bei den verbleibenden zwei Dritteln der vorläufig Aufgenommenen handelt es sich um anerkannte Flüchtlinge. Ihre vorläufige Aufnahme ist deshalb von der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes nicht betroffen und somit auch nicht Gegenstand der Überprüfung.
Zwischen Februar und Mai 2018 hat das SEM im Rahmen eines Pilotprojekts - das wurde in der Berichterstattung angedeutet - zunächst die vorläufigen Aufnahmen von rund 250 eritreischen Staatsangehörigen überprüft. In knapp 10 Prozent dieser Fälle erwiesen sich die Voraussetzungen für eine Aufhebung der vorläufigen Aufnahme und die Anordnung des Wegweisungsvollzugs als grundsätzlich erfüllt. Ich muss aber auch sagen, dass im Rahmen des Pilotversuchs vor allem Dossiers von Einzelpersonen überprüft wurden, bei denen wir davon ausgehen können, dass sie ihre Dienstpflicht bereits erfüllt haben und nach einer Rückkehr nach Eritrea nicht mehr in den Nationaldienst eingezogen werden. Die voraussichtliche Aufhebungsquote liegt deshalb deutlich über dem langjährigen Mittel von 3,7 Prozent.
Von September bis Dezember 2018 überprüfte das SEM die vorläufigen Aufnahmen von weiteren 2400 Personen. Dabei handelte es sich hauptsächlich um Familien mit Kindern, um unbegleitete Minderjährige und junge Erwachsene. Bei dieser Gruppe ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Unzumutbarkeit einer Rückkehr nach Eritrea auch im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes weiterhin besteht. Das SEM hat sich deshalb auf die Überprüfung des strafrechtlichen Leumunds beschränkt und konnte auf diese Weise rasch Rechtssicherheit schaffen, weil die Aufhebung der vorläufigen Aufnahmen sonst durch das Bundesverwaltungsgericht eben wieder rückgängig gemacht wird.
Ich komme zu den Forderungen der Motion. Es ist selbstverständlich, dass das SEM den rechtlichen Handlungsspielraum im Bereich der vorläufigen Aufnahmen ausschöpfen soll. Die Schweiz hat im europäischen Vergleich betreffend Eritrea eine restriktive Asyl- und Wegweisungspraxis. Auch bei der Überprüfung von bereits bestehenden vorläufigen Aufnahmen wird der rechtliche Handlungsspielraum ausgeschöpft. Ich weise aber darauf hin, dass das Gesetz nicht vorsieht, dass eine bestehende vorläufige Aufnahme allein wegen der mangelhaften Integration oder Sozialhilfeabhängigkeit der betroffenen Person aufgehoben werden kann.
Bis Mitte 2019 wird das SEM die bis zum genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom August 2017 angeordneten vorläufigen Aufnahmen wegen Unzumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs überprüft haben. Im Anschluss an die Überprüfung der vorläufigen Aufnahmen wird dann, wie in der Motion gefordert, ein Bericht zuhanden des Parlamentes verfasst; wir gehen von Februar 2020 aus.
Ich darf Ihnen noch sagen, dass der Bundesrat bestrebt ist, seine diplomatischen Beziehungen zu Eritrea und die Präsenz vor Ort auszubauen. Es finden regelmässig Missionen nach Eritrea und auch Gespräche mit eritreischen Regierungsvertretern statt. Es wird in Kürze auch eine neue "fact-finding mission" in Eritrea stattfinden. Dies entspricht klar meinem persönlichen Wunsch. Die Schweizer Botschaft in Khartum, die für Eritrea zuständig ist, führt zudem fünf bis sechs Missionen pro Jahr durch. Die Schweiz arbeitet auch eng mit Deutschland, Norwegen und Schweden in einem Dialog mit den eritreischen Behörden zusammen.
Ich muss aber festhalten, dass kein europäischer Staat eritreische Staatsbürger gegen ihren Willen nach Eritrea zurückschaffen kann. Vor dieser Situation stehen wir. Das gelingt nicht einmal den Amerikanern, die in Eritrea sehr viel Geld investieren. Auch von dort werden unfreiwillige Rückkehrer nicht übernommen. Ich bin aber trotzdem der Meinung, dass man diese Knochenarbeit leisten muss. Und der Bundesrat ist ja auch bereit, die Motion entgegenzunehmen, weil man hier auch am Ball bleiben muss. Es müssen selbstverständlich sämtliche diplomatischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, es muss auch zur freiwilligen Rückkehr motiviert werden.
Ich wollte Ihnen hier ein realistisches Bild der Situation zeigen und eben nicht den Eindruck erwecken, dass mit der Überprüfung der vorläufigen Aufnahmen alles wieder zum Besten steht. Wir haben noch sehr viel Arbeit vor uns, und es ist auch klar, dass wir zur Verbesserung der Rückkehr mit Eritrea zusammenarbeiten.