Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-03-04
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-03-04
Wortprotokoll
Die Integrationsagenda Schweiz wurde im Frühling 2018 vom Bundesrat und von den Kantonsregierungen verabschiedet. Mit ihr werden für Personen aus dem Asylbereich die heutigen Integrationsmassnahmen intensiviert, und der Integrationsprozess wird verbindlich festgelegt. Hier haben sich Bund und Kantone erstmals auf gemeinsame Wirkungsziele geeinigt. Bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird der Fokus auf die Vorbereitung auf die Berufsbildung gelegt. Die Integrationsförderung wird dadurch verbindlicher, einerseits für die Fachpersonen in den Kantonen, andererseits aber auch für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene.
In Bezug auf die Zielgruppe der spät zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus EU-, Efta- und Drittstaaten wurde im Rahmen der Ausarbeitung der Integrationsagenda Klärungsbedarf festgestellt. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren und auch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation haben deshalb eine Studie zur Klärung des Umfangs und des Profils dieser Zielgruppe in Auftrag gegeben. Der Schlussbericht soll noch in diesem Jahr vorliegen.
Die Motion des Ständerates verlangt nun, dass auch für spät zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene aus EU-, Efta- und Drittstaaten Massnahmen im Hinblick auf die Ziele der Integrationsagenda zur Verfügung gestellt werden. Ich kann Ihnen versichern, dass uns die nachhaltige berufliche Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein wichtiges Anliegen ist. Ich sage das auch bewusst zur Sprecherin der Minderheit. Dass dazu auch spät Zugewanderte aus EU-, Efta- und Drittstaaten zählen, steht ausser Frage. Der Bundesrat und die Kantone haben im Rahmen der Diskussionen rund um die Integrationsagenda bekräftigt, dass das Bildungsziel, wonach 95 Prozent aller Jugendlichen und jungen Erwachsenen über einen Abschluss auf Sekundarstufe II verfügen sollen, auch für Personen im Familiennachzug gelten soll. Ich glaube, Frau Kälin, wir haben hier keine Differenz. Es stellt sich jedoch die Frage, welcher Weg dafür gewählt werden soll, auch, welche Anforderungen gestellt werden; denn wir sprechen hier über Jugendliche und junge Erwachsene, die eben auf der Basis unterschiedlicher rechtlicher Rahmenbedingungen in die Schweiz eingewandert sind und hier leben.
Im Asylbereich ist auch der Bund zuständig für die Sozialhilfe. Er kann deshalb die Eckpunkte der Integrationsförderung [PAGE 19] festlegen, wie dies bei der Integrationsagenda gemacht wurde. Für Zugewanderte aus den EU-, Efta- und Drittstaaten sind die Zuständigkeit und damit auch die rechtliche Kompetenz anders geregelt; das ist einfach die Aufgabenteilung im Bundesstaat. Der Bund erlässt zwar die Gesetze, aber die Ausübung und das Ermessen in diesem Bereich liegen eben bei den Kantonen und nicht beim Bund. Auch haben Bund und Kantone die Möglichkeit, für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen verbindliche Integrationsmassnahmen festzulegen, und das ist eben bei EU-/Efta-Staatsangehörigen nicht der Fall. Sie haben das Recht[NB]auf Gleichbehandlung mit den Inländern in Bezug auf den Zugang zu einer Erwerbstätigkeit und auf die Lebens-, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen.
Es sind diese unterschiedlichen Voraussetzungen aufgrund der Rechtsgrundlage, die dazu führen, dass der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. Das bedeutet aber keinesfalls, dass die Integration von jungen Erwachsenen aus EU-/Efta-Ländern sowie aus Drittstaaten nicht gefördert werden soll. Doch wie eingangs bereits erwähnt, sollen hier auch die Arbeiten der zuständigen Stellen abgewartet werden, damit wir tatsächlich mit den korrekten rechtlichen Grundlagen arbeiten können.
Ich beantrage Ihnen namens des Bundesrates, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.