Bieri Peter · Ständerat · 2002-06-17
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-17
Wortprotokoll
Offenbar hat der Alkohol bereits Verwirrung gestiftet - erst recht ein Grund, auf dieses Geschäft nicht einzutreten. Ich bin als Vertreter eines "Schnapskantons" vorgestellt worden. Wir haben wahrscheinlich in unserem Kanton effektiv den besten Kirsch. Trotzdem habe ich meine Vorbehalte gegen diese Teilrevision.
Wir diskutierten ein erstes Mal über dieses Thema in der Herbstsession des letzten Jahres, als der Parlamentarischen Initiative Folge gegeben wurde. Ich legte bei dieser Gelegenheit meine primär gesundheits-, sozial-, aber auch jugendpolitischen Gründe sowie meine Bedenken im Hinblick auf den Schutz der Bevölkerung dar. Ich führte dort nicht nur die klare Haltung der Fachleute der Alkohol- und Drogenprävention ins Feld. Diese Einsicht ist nicht nur eine subjektive Einsicht, sondern sie beruht auch auf gesicherten Erkenntnissen. So weiss man, dass zwischen Werbung und Konsum ein direkter Zusammenhang besteht. Ich zitierte damals auch die bundesrätliche Botschaft zur Revision des RTVG. Darin brachte der Bundesrat ganz klar zum Ausdruck, dass er der Überzeugung ist, dass die Werbung für alle alkoholischen Getränke weiterhin verboten bleiben soll, da die Alkoholwerbung das Trinken als sicher und problemlos darstellt und die gesundheitlichen Risiken und andere negative Auswirkungen bagatellisiert. Er stellte in Abrede, dass es sich bei dieser Werbung nur um einen internen Verteilwettbewerb der Werbeträger handelt. Vielmehr, führte der Bundesrat aus, führe dies zu einer Zunahme der Konsumenten und damit des Gesamtkonsums. Dies stehe im Gegensatz zu einer konsequenten und nachhaltigen Suchtmittelprävention und zu den staatlichen Bemühungen in diesem Bereich. Gestützt auf diese Argumentationslinie und nach einem Vergleich mit unseren Nachbarländern wollte der Bundesrat bei einem generellen Verbot in der elektronischen Werbung bleiben. Ich habe mir das Protokoll unserer damaligen Debatte im Amtlichen Bulletin nochmals zu Gemüte geführt. Bundesrat Leuenberger sagte uns damals, dass es ihm mehr als eigenartig erscheine, dass diese Verbote von den Inhabern der damals noch existierenden, aber aus dem letzten Loch pfeifenden Privatfernsehsender als Grund für ihr Aus angegeben werden. Auch sei es eher seltsam, dass die SRG diese Werbung nun plötzlich den Privaten überlassen wolle. Wörtlich sagte Herr Bundesrat Leuenberger: "Die Alkoholwerbung ist keine Wunschvorstellung von mir." Auch argumentierte der Bundesrat zu Recht, dass man mit einem solchen Vorgehen einige Rosinen aus der Gesamtrevision des RTVG herauspicke. Herr Bundesrat Leuenberger argumentierte dazu dezidiert, weshalb er gegen die Initiative sei, obschon er zu diesem Zeitpunkt aus verfahrensrechtlichen Gründen keinen Antrag stellen konnte.
Einige Kollegen haben in ihren Voten geradezu beschworen, nur mit dieser Lockerung könnten die Privatfernsehen überleben; mittlerweile haben zwei dieser Sender den Betrieb eingestellt. Meine Frage: Geschah dies wirklich wegen diesen Verboten? Dann kann ich eigentlich nur staunen. Wenn die Alkoholwerbung derart lukrativ ist, muss man die Frage nach ihrer Wirkung erst recht stellen. Wenn die beiden grossen Privatsender nur deshalb gestorben sind, dann kann ja wohl die Qualität dieser Sender nicht derart gewaltig gewesen sein. Wenn das Werbeverbot für Alkohol die Todesursache war, dann ist den Verstorbenen keine Krokodilsträne nachzuweinen.
Sie haben uns den Auftrag gegeben, diese Fragen in der Kommission zu studieren. Der Zufall wollte es, dass sowohl der Präsident der SRG als auch der Präsident des Verbandes des Schweizer Privatfernsehens in dieser Kommission vertreten waren. Das hat natürlich die ganze Sache noch etwas brisanter gemacht. Ich komme nicht ganz umhin festzustellen, dass im Hinblick auf die Gesamtrevision des RTVG gewisse Sachen herausgenommen werden - nach dem Motto: Divide et impera; dir die Alkoholwerbung, mir gehören die Gebühren.
Der Direktor des Bakom hat uns in der ersten Sitzung gesagt, das Vorziehen dieser Teilrevision bringe zeitlich keinen grossen Gewinn. Verschiedene Kolleginnen und Kollegen haben bei einer ersten Besprechung dahin tendiert, nur die Unterbrecherwerbung aufzunehmen und auf die Alkoholwerbung zu verzichten, weil letztere in der Öffentlichkeit ein grosses Problem mit vielen ungelösten Fragen ergebe. Ich wäre froh gewesen - und wäre es auch heute -, ich hätte einer solchen Gesetzesänderung zugestimmt.
In der zweiten Sitzung entschieden wir dann, eine Vernehmlassung zur Alkoholwerbung bei den Kantonen durchzuführen, weil wir erkannt hatten, dass die bei der Vernehmlassung zum RTVG vom Bundesrat in Aussicht gestellte Beibehaltung des Verbots zu anderen Antworten führte, als wenn er sich für die Liberalisierung ausgesprochen hätte.
Der Reigen geht weiter: In der dritten Sitzung wurden wir über den Meinungsumschwung des Bundesrates informiert, indem nun plötzlich - mit einer Drehung um 180 Grad - argumentiert wurde, der Effekt auf den Alkoholkonsum und damit der Schaden, den man der Prävention zufüge, sei gering. Offenbar war die Argumentationslinie im Vernehmlassungsentwurf völlig falsch gewesen. Für die SRG belässt man das Alkoholwerbeverbot, mit der Begründung, sie betreibe ein flächendeckendes Programm, deshalb müsse die Alkoholwerbung dort verboten werden - als hätte die Flächenwirkung etwas mit den Folgen der Alkoholwerbung zu tun. In einer ausserordentlich kurzen und völlig unverbindlichen Stellungnahme kommt das nicht ganz lupenreine Gewissen des Bundesrates betreffend seinen Meinungsumschwung auf eindrückliche Art zum Ausdruck. So schreibt der Bundesrat, er wolle dann bei der Gesamtrevision des RTVG einzelne Aspekte der jetzigen Lockerung nochmals prüfen.
Allen voran sei eine einschränkendere Gesetzgebung der Alkoholwerbung dannzumal nochmals zu überlegen. Das ungute Gewissen des Bundesrates ist offensichtlich, wenn er im letzten Satz schreibt, es sei Sache des Parlamentes zu entscheiden, ob diese Änderung der Gesamtrevision vorgezogen werden sollte. Es tönt so nach dem bekannten Ausspruch "Macht, was ihr wollt, ich wasche meine Hände in Unschuld."
Das, was heute vor Ihnen liegt, ist keine saubere Art der Gesetzgebung. Sie ist unausgegoren, nicht sauber abgeklärt, aus dem Zusammenhang einer Gesamtrevision gerissen und voller politischer Widersprüche. Das Schlimmste daran ist die Tatsache, dass eine solche mangelhafte Arbeit die anerkanntermassen negativen Folgen für unsere Jugend, für unsere Volksgesundheit und für unsere Gesellschaft leichtfertig in Kauf nimmt.
Ich bitte Sie, auf die Gesetzesänderung nicht einzutreten. Das Problem hat keinerlei Dringlichkeit. Es verdient eine seriösere und fundiertere Beratung und kann im Rahmen der Gesamtrevision des RTVG überprüft werden. Sollten Sie entgegen meinem Antrag trotzdem für Eintreten stimmen, so bitte ich Sie, zumindest dem Antrag Stadler zuzustimmen.