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Hess Lorenz · Nationalrat · 2019-03-06

Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2019-03-06

Wortprotokoll

Die BDP-Fraktion empfiehlt Ihnen, auf diese Vorlage einzutreten und im Folgenden jeweils die Mehrheit zu unterstützen.

Diese Vorlage ist insofern wichtig, als sie sowohl den Patientenbedürfnissen bezüglich Sicherheit Rechnung trägt als auch der Versorgungssicherheit dient und schliesslich auch von der betroffenen Branche so befürwortet wird. Insofern gibt es keine zwingenden oder dringenden Gründe, diese Vorlage nicht zu beraten.

Ein Aspekt ist, wenn wir hier von der neuen Medizinprodukteregelung sprechen, auch noch zu berücksichtigen, nämlich der marktwirtschaftliche: Wir sprechen hier von einem Markt mit 500[NB]000 Produkten, mit 60[NB]000 Beschäftigten, mit 6 Milliarden Franken Export in die EU-Gesundheitsversorgung und 10 Milliarden Franken in der inländischen Versorgung. Es ist also ein erklecklicher Markt mit einer grossen Bedeutung, den wir im Sinne der Branche, aber auch im Sinne der Patientinnen und Patienten regeln können.

Ich äussere mich zu den einzelnen Minderheiten, um später nicht noch einmal sprechen zu müssen, nachdem wir Ihnen, wie gesagt, Eintreten empfehlen.

In Artikel 55 betreffend die Integrität, wo es um Vorteilnahmen oder eben unrechtmässige Vorteilnahmen geht, unterstützen wir den Antrag der Kommission, der verlangt, dass auch Medizinprodukte in diese Regelung aufgenommen werden.

In Artikel 58 geht es um die Marktüberwachung. Beim daraus folgenden Artikel 59a unterstützen wir die Minderheit Brand nicht, obwohl es auf den ersten Blick gute Gründe dafür gäbe. Aber am Schluss sind die administrativen Aufwendungen und die Probleme in Bezug auf den Datenschutz stärker zu gewichten. Deshalb lehnen wir diese Minderheit ab.

Bei Artikel 60a, der Minderheit Ruiz Rebecca, geht es darum, wie die Interessenbindungen deklariert werden. In der Form, wie das hier vorgeschlagen wird, lehnen wir das ab, denn es wäre von grosser Unverhältnismässigkeit, wenn sich eine Allgemeinärzte-Praxis am Schluss mehr entblössen müsste als ein Bundesratskandidat vor seiner Wahl. Dann stimmt das Verhältnis nicht mehr, und das würde auch der Sache nicht mehr dienen. Deshalb lehnen wir die Minderheit Ruiz Rebecca ab.

Zu Artikel 82 Absatz 3 und zum Antrag der Minderheit Aeschi Thomas, diese Bestimmung abzulehnen: Diese Bestimmung[NB]sieht vor, dass der Bundesrat die jeweilige EU-Fassung für Rechtsakte, die administrative Angelegenheiten betreffen - und solche müssen eben häufig und rasch angepasst werden -, für verbindlich erklären kann. Ich wiederhole es an [PAGE 75] dieser Stelle noch einmal: Für die Medizinproduktebranche, und für sie machen wir ja diese neue Medizinprodukteregelung, ist der europäische Markt extrem wichtig, und um hier bestehen zu können und marktkompatibel zu sein, müssen die jeweiligen Anpassungen an europäische technische Normen eben schnell und unkompliziert gemacht werden können. Deshalb ist es wichtig, dass der Bundesrat die EU-Fassungen jeweils für verbindlich erklären kann. Dies wird so auch von der betroffenen Branche befürwortet.

Ich denke, man müsste sich hier schon die Frage stellen, ob jetzt der Anti-EU-Reflex stärker ist als ein Aspekt der Wirtschaftsförderung. Hinzu kommt, dass, falls die Schweiz das Rahmenabkommen nicht unterzeichnet, die Drohung im Raum steht, dass die EU unter anderem auch das bilaterale Abkommen zum Abbau der technischen Handelshemmnisse nicht mehr aktualisieren würde. Zu Ende gedacht wäre eines der ersten Opfer die Medizinaltechnik, weil die Regulierung dann auslaufen würde. Deshalb sollte hier die inländische Wirtschaft höher gewichtet werden als die Tatsache, dass in technischen Bereichen Rechtsakte aus der EU direkt übernommen werden können, die zudem der Branche dienen. Deshalb lehnen wir die Minderheit Aeschi Thomas zu Artikel 82 ab.

Zusammengefasst: Wir bitten Sie, auf diese Vorlage einzutreten und in allen entsprechenden Artikeln die Mehrheit zu unterstützen.