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Graf Maya · Nationalrat · 2019-03-06

Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2019-03-06

Wortprotokoll

Ich äussere mich zu meinen Minderheitsanträgen zu Artikel 44 ATSG. Hier befinden wir uns bei Absatz 6. Es geht um die medizinischen Gutachten. Für die Ausrichtung von sozialversicherungsrechtlichen Leistungen sind in vielen Fällen medizinische Gutachten ausschlaggebend. Es ist daher von grösster Bedeutung, dass diese Gutachten durch unabhängige Fachpersonen erstellt werden. Auch sollte die Qualität der Gutachten regelmässig überprüft werden. Dass Verbesserungen im Bereich der medizinischen Gutachten dringend notwendig sind, zeigen viele Beispiele, die in den letzten Jahren an die Öffentlichkeit drangen.

Nun hat die Mehrheit der Kommission mit Artikel 44 Absätze 5bis, 6 und auch 8 wirklich erste wichtige Schritte zu einer Verbesserung bei den medizinischen Gutachten gemacht, insbesondere hier, in Absatz 6. Mit Artikel 44 Absatz 6 will die Kommissionsmehrheit sicherstellen, dass für alle Arten von Gutachten die gleichen Regelungen zum Zuge kommen können, egal, ob es sich um mono-, bi- oder polydisziplinäre Begutachtungen handelt. Mit meiner Minderheit I habe ich die gleiche Absicht. Weil nun die Mehrheit unserer Kommission genau diese Absicht in Absatz 6 auch aufgenommen hat, werde ich meinen Minderheitsantrag zu Absatz 6 zurückziehen.

Ich spreche nun also noch zu Absatz 7 dieses Artikels 44. Hier geht es unbestrittenermassen vor allem darum, die vom Bundesgericht definierten Anforderungen an ein faires Abklärungsverfahren im Gesetz zu verankern. Genau dies möchte ich mit meinem Minderheitsantrag zu Absatz 7 tun. Das Bundesgericht und auch die Weisungen des BSV geben nämlich vor, dass bei Begutachtungen mit nur ein oder zwei Disziplinen, die heute nicht nach dem Zufallsprinzip vergeben werden, zwingend ein Einigungsversuch darüber eingeleitet werden muss, welche Ärztin bzw. welcher Arzt die Begutachtung durchführen soll.

Deshalb beantrage ich, auch die bundesgerichtlichen Vorgaben zum Einigungsverfahren hier ins Gesetz aufzunehmen. Ich bitte Sie sehr, die heutige Praxis, die in meinem Minderheitsantrag enthalten ist, hier in Absatz 7 aufzunehmen und meinem Antrag zuzustimmen.