Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-03-07
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-03-07
Wortprotokoll
Frau Ständerätin Savary hat zu dieser Vorlage gesagt: "C'est un beau projet." Ich glaube, das kann man sagen: Es ist ein schönes Projekt. Es ist auch eine schöne Aufgabe, als neue Vorsteherin des UVEK diese Vorlage vertreten zu dürfen. Es ist aber nicht nur ein schönes Projekt, sondern ich denke, diese Vorlage ist auch typisch für unser Land. Es geht nämlich hier darum, dass eine gutfunktionierende Infrastruktur für uns etwas sehr Wichtiges ist. Wir sind bereit, in die Infrastruktur zu investieren, und wir sorgen dafür, dass die ganze Bevölkerung etwas davon hat. Das ist auch Ausdruck dieser Vorlage.
Sie gilt eben nicht nur für die Zentren, sondern auch für die ländlichen Gebiete, für die Berggebiete, für die Randregionen - ganz im Sinne von: Niemand darf abgehängt werden. Das ist gerade heute etwas sehr Wichtiges. In anderen Ländern sehen wir: Da zieht sich der Staat aus der Infrastrukturpolitik zurück oder privatisiert sie - mit dem Resultat, dass dann zum Beispiel gerade die Bahninfrastruktur veraltet und die Bevölkerung das Gefühl hat, abgehängt zu werden. Da geben wir bewusst Gegensteuer. Wir wissen auch, dass es sich lohnt, und zwar nicht nur für den Zusammenhalt in unserem Land, sondern auch für den Tourismus. Das haben einige von Ihnen auch erwähnt. Die Touristinnen und Touristen schwärmen natürlich oft von unseren schönen Bergen, aber eben auch von unserer funktionierenden Infrastruktur. Das ist etwas, was man an unserem Land schätzt. Das soll so bleiben.
Ich darf namens des Bundesrates sagen, dass hier sorgfältig geplant wurde. Für den Ausbauschritt 2035 wurde jetzt zum ersten Mal mit dem neuen Planungsverfahren gemäss der Fabi-Vorlage gearbeitet. Bund, Kantone, Logistikbranche, [PAGE 81] Eisenbahnunternehmen - alle haben hier intensiv zusammengearbeitet. Dieser partizipative und auch transparente Planungsprozess hat allen Beteiligten ermöglicht, sich direkt in diese Planungen einzubringen. Das wurde auch in der Kommission und in den Anhörungen positiv erwähnt. Alle konnten dem Bund ihre Erwartungen für diesen Zeithorizont 2035 mitteilen. Sie alle waren auch - das ist ein wichtiger Teil - beim Bewertungs- und beim Auswahlprozess einbezogen. Diese Zusammenarbeit war konstruktiv; das regionale, aber natürlich auch das technische Fachwissen konnte in diesen neuen Prozess optimal einfliessen.
Die Vernehmlassung hat dann gezeigt, dass zahlreiche Beteiligte nicht nur die grosse Variante bis 2035 befürworten, sondern dass sie auch noch zusätzliche Projekte aufnehmen möchten. Ich denke, eine gute Bahninfrastruktur ist natürlich für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes sehr wichtig, aber auch für das Erreichen der Klimaziele, für eine geordnete räumliche Entwicklung und, wie ich bereits gesagt habe, auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land.
Damit wir das auch in Zukunft gewährleisten können, braucht es jetzt einen Ausbau, aber auch einen Ausbau mit klaren Eckwerten. Die Eckwerte für diese Vorlage sind folgende: erstens so viel Ausbau wie nötig, um dem Verkehrswachstum gerecht zu werden, zweitens so viel Ausbau wie finanzierbar und drittens so viel Ausbau wie im Zeitraum bis 2035 realisierbar. Ich würde sagen, diese drei Eckwerte sind gleichwertig, auf der gleichen Höhe. Ich denke, das ist etwas, was wir alle im Hinterkopf behalten müssen. Mehr Projekte belasten auch den täglichen Bahnverkehr, und wir alle wissen, wie stark unser Verkehrsnetz, unser Bahnnetz bereits heute belastet ist, auch immer wieder mit den Schwierigkeiten, dem Personenverkehr sowie dem Güterverkehr und damit beiden Interessen gerecht zu werden. Jedes Mal, wenn Sie ein Projekt auslösen, belastet das den täglichen Bahnverkehr. Deshalb ist das auch ein weiterer, sehr wichtiger Eckwert.
Nun, was Ihnen der Bundesrat hier vorschlägt, jetzt auch zusammen mit Ihrer Kommission, sind über 200 bauliche Massnahmen. Das sind neue Tunnels, zusätzliche Geleise, neue Haltestellen, breitere Perrons oder auch Massnahmen für mobilitätseingeschränkte Personen. Auch für den Güterverkehr soll es Kapazitäten geben, um die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Schnelle, durchgehende und zuverlässige Trassen erhöhen natürlich auch die Planungssicherheit für die Verlader. Ich habe von zwei von Ihnen gehört, dass in Bezug auf den Güterverkehr dann die Situation an den Bahnhöfen unter Umständen nochmals angeschaut werden soll. Ich denke, das soll jetzt nicht hier passieren. Aber ich habe das Anliegen gehört und nehme das gerne mit.
In den Sitzungen Ihrer Kommission wurden die Massnahmen beraten und zum Teil ergänzt. Ich kann die einzelnen Punkte hier kurz auflisten. Es ist die Modernisierung der bestehenden Verbindung der Ligne directe, also eine Neubaustrecke zwischen Neuenburg und La Chaux-de-Fonds, die Verlängerung der Bahnstrecke der Transports Publics du Chablais Aigle-Leysin bis zur Talstation der Skianlagen, dann der Halbstundentakt zwischen Locarno und Intragna, Projektierungsmittel für den Durchgangsbahnhof Luzern und das Herzstück der trinationalen S-Bahn Basel, zusätzliche finanzielle Mittel für grenzüberschreitende Projekte und der Doppelspurausbau zwischen Rorschach und Rorschach Stadt.
Das Bundesamt für Verkehr hat Ihrer Kommission drei Kriterien mitgegeben, aufgrund welcher sie ihre zusätzlichen Anträge noch einmal überprüft hat. Es waren die drei Kriterien volkswirtschaftlicher Nutzen, Überlastabbau und raumplanerische Wirkung. Ihre Kommission ist bei den Überlegungen im Wesentlichen, würde ich sagen, diesen Bewertungen des Bundesamtes für Verkehr gefolgt und hat vertretbare Projekte in den Bundesbeschluss aufgenommen. Es gibt eine Ausnahme; ich werde in der Detailberatung noch darauf zu sprechen kommen.
Nach dieser Beratung hat der Ausbauschritt 2035 jetzt einen Umfang von 12,82 Milliarden Franken. Dieser Umfang - er wurde in Ihrer Kommission auch nochmals diskutiert und angeschaut - ist im Rahmen des Bahninfrastrukturfonds finanzierbar und kann innerhalb des Zeithorizonts 2035 umgesetzt werden.
Eines ist klar: Es gibt immer noch mehr Wünsche. Ideen sind da jetzt durchaus noch vorhanden. Es gibt - ich habe es vorhin gesagt - auch mehr Projekte. Aber mehr Projekte im Zeitraum bis 2035 würden das System zu stark belasten. Ich meine, wenn Sie dann am Schluss Verspätungen haben und nur wegen neuer Projekte das System und die Stabilität gefährden, dann haben Sie insgesamt auch nichts gewonnen. Wir wollen ja eben trotz diesen Ausbauten auch einen attraktiven Bahnverkehr.
Ich sage noch etwas zu einzelnen Projekten und auch zu Fragen, die hier gestellt wurden.
Der Durchgangsbahnhof Luzern und das Herzstück Basel können jetzt mit diesen angepassten Bestimmungen im Bundesbeschluss sowie mit den gesprochenen Geldern für die Planung und Projektierung ohne Unterbruch weiter vorangetrieben werden - ich glaube, das war ein wichtiges Signal, das Sie auch geben wollten. In der Erarbeitung des nächsten Ausbauschritts werden sie für eine Realisierung beurteilt.
Es steht jetzt ein grosser, ein wichtiger Ausbauschritt bevor. Es ist klar, dass wir ja hier immer von sehr langfristigen Geschäften sprechen. Es ist jetzt natürlich auch für viele von Ihnen wichtig zu wissen, was dann nachher kommen wird. Sie möchten am liebsten jetzt schon wissen, was nachher kommt. Nicht nur Sie, sondern, denke ich, auch die verschiedenen Akteure und die Bevölkerung möchten wissen, wie es nach 2035 weitergeht. Wichtig ist etwas, das ich in der Kommission schon gesagt habe, und ich sage es gerne auch hier: Für die Planungen und für die Vorstudien zur Vorbereitung des nächsten Ausbauschritts stehen 170 Millionen Franken zur Verfügung. Daraus können Sie erstens schliessen, dass es weitergeht; es gibt nach 2035 wieder Ausbauschritte. Zweitens ist auch wichtig zu wissen, dass die Mittel für die Planungen, Überprüfungen und Studien, die gemacht werden, vorhanden sind.
Wenn wir über die Phase nach 2035 sprechen, geht es aber auch darum, eine Balance zu halten. Auf der einen Seite möchten Sie gerne wissen, ob Ihr Projekt nachher auch ganz sicher dabei ist, und auf der anderen Seite möchten wir natürlich für den Ausbauschritt nach 2035 nicht schon das ganze Budget ausgegeben haben. Wir brauchen hier doch auch eine gewisse Flexibilität. Die Mischung zwischen Planungssicherheit und gleichzeitiger Flexibilität für die Zeit nach 2035 ist eine Herausforderung.
Ich denke - und ich bin froh um die entsprechende Bemerkung des Kommissionssprechers -, die Liste, die jetzt abgegeben wurde, ist nicht einfach im Sinn von: Melden Sie mal, und wir nehmen das alles auf. Sie ist, halte ich fest, der aktuelle Kenntnisstand. Das ist schon nicht einfach nur[NB]irgendetwas. Es ist aber auch eine Liste - das steht darauf -, die nicht abschliessend ist. Man kann auch nicht sagen: Da ist jetzt alles drauf, und Neues gibt es nicht mehr. Da hätten andere auch keine Freude. Ich bitte Sie, diese Liste so zu sehen: Es ist eine Auswahl. Es besteht insofern eine gewisse Verbindlichkeit, als man jetzt die Studien und Planungen dort macht, wo die Reife bereits vorhanden ist und damit die Mittel vorhanden sind. Aber sie ist nicht abschliessend. Es ist in diesem Sinn auch nicht einfach eine hundertprozentige Garantie, dass man sagen kann: Wenn etwas auf der Liste steht, ist es dann todsicher 2026 im nächsten Ausbauschritt drin. In diesem Sinn kann ich bestätigen, was Frau Ständerätin Häberli-Koller gesagt hat: Die neue Haltestelle Winterthur-Grüze Nord ist für den nächsten Ausbauschritt vorgesehen. Es gibt aber noch die Differenzierung bei Projekten, die man bereits vertieft studiert hat und von denen man weiss, dass sie Sinn machen, bei denen man aber aufgrund der Kohärenz zuerst andere Schritte machen muss, bevor ihre Umsetzung überhaupt Sinn macht.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch noch auf die Aussagen von Herrn Ständerat Rieder zu sprechen kommen. Es ist im Zusammenhang mit dem Bahnausbau Täsch-Zermatt in der Tat so, dass die Strasse, die ja, wie Sie gesagt haben, heute schon eine wichtige Rolle für den Güterverkehr spielt, trotz dieses Bahnausbaus in der Substanz erhalten bleiben und dass auch der Schutz vor Naturgefahren sichergestellt [PAGE 82] werden soll. Verstehen Sie die Aussagen des Bundesrates auch in der Botschaft so, dass der Charakter der Strasse erhalten bleiben soll. Wir sind uns aber selbstverständlich bewusst, welche Bedeutung diese Strasse hat - wie Sie es erwähnt haben -, insbesondere für den Güterverkehr. Man wird gerade das in der Vereinbarung mit dem Kanton und den Gemeinden dann auch so festlegen. Diese Aussage möchte ich zu Ihren Handen machen.
Ich komme jetzt noch auf die Liste der anderen Punkte zu sprechen. Ich kann bestätigen, was Herr Ständerat Français gesagt hat: Wir werden jetzt im Zusammenhang mit der Langfristperspektive sicher den Grundsatz, der heute gilt - also "Kapazität vor Geschwindigkeit" -, anschauen. Ich kann in diesem Zusammenhang sagen, dass wir ja mit dem Postulat KVF-SR 17.3262, "Verkehrskreuz Schweiz und Vision Eisenbahnnetz", den Auftrag erhalten haben, eine Langfristperspektive zu erstellen respektive die bestehende vollständig zu überarbeiten. Ich denke, das ist für die Zeit nach 2035 etwas sehr Wichtiges. Wir wollen dort die Planungsgrundlagen aktualisieren und solche Planungsgrundsätze überprüfen, wie ich es gesagt habe, auch den Grundsatz "Kapazität vor Geschwindigkeit". Das werden wir in dieser Studie oder in diesem Postulatsbericht anschauen, die multimodalen Verkehrsangebote im öffentlichen Schienenverkehr ebenfalls.
Herr Ständerat Graber hat darauf hingewiesen, dass man auch neue Technologien einbezieht. Ja - die Welt steht auch im Bahnverkehr nicht still. Das wollen wir in dieser Langfristperspektive ebenfalls anschauen.
Ich komme noch einmal zurück zu den Fragen von Frau Ständerätin Savary und Herrn Ständerat Comte zur Beschleunigung und zum Kapazitätsausbau Genf-Bern, inklusive Lausanne. Das steht selbstverständlich auch auf dieser Liste. Da werden Studien gemacht, selbstverständlich, ich denke, das ist dermassen wichtig. Aber im zeitlichen Ablauf macht es Sinn, dass wir jetzt hier so wie erläutert vorgehen.
Dann noch zur Frage von Herrn Ständerat Abate zum Ausbau des Südzulaufs der Neat: Wann beginnen wir mit den Studien? Sofort, noch dieses Jahr - wir haben, wie ich gesagt habe, auch die Mittel dazu. Sie haben gefragt, wann es abgeschlossen ist. Ich kann Ihnen einfach versichern: Das ist abgeschlossen, bevor wir dann die nächsten Schritte planen, damit Sie dann 2025 auch bereit sind und die entsprechenden Vorarbeiten gemacht sind, wenn für 2026 noch etwas aufgenommen werden muss.
Wie gesagt, ich komme nochmals kurz auf diese Langfristperspektiven zurück: Wir werden Ihnen diesen Bericht im Jahr 2022 vorlegen, zusammen mit dem Bericht zum Stand des Ausbaus. Ich denke, Herr Ständerat Engler hat auch auf etwas sehr Wichtiges hingewiesen: Man kann ausbauen und beschleunigen und mehr machen; aber das hat alles Folgekosten. Ich denke, der Unterhalt, also dass man schaut, dass schon nur das Bestehende überhaupt weiter funktioniert, ist vielleicht weniger attraktiv als ausbauen und Neues planen. Aber ich denke, dieser Unterhalt ist extrem wichtig. Bei jedem Ausbauschritt muss man das selbstverständlich auch im Auge behalten.
Heute bitte ich Sie, auf diese Vorlage einzutreten und bei der Beratung dieser Vorlage auch das Gesamtinteresse der Schweiz im Auge zu behalten. Ich denke, das Gesamtinteresse heute ist eben, dass wir das tun, was nötig ist, was finanzierbar ist und was auch realisierbar ist.