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preparatory:AB 241514

Landolt Martin · Nationalrat · Glarus · Fraktion BD · 2019-03-07

Wortprotokoll

Es gibt Missbrauchsbekämpfung auf Basis strafrechtlicher Bestimmungen, es gibt Geldwäschereibestimmungen, die angewandt werden müssen. Es macht wenig Sinn, hier ein Präventivkonzept aufzubauen. Vielmehr sollten die bisherigen Bestimmungen, die sich bewährt haben, vor allem im Bereich der Geldwäscherei, weiterhin angewandt werden.

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