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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-03-11

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-03-11

Wortprotokoll

Eine Verlängerung der am 31. März 2018 abgelaufenen Frist zur Einreichung eines Gesuchs bis Ende 2022 würde das Grundkonzept des Gesetzes und der Verordnung berühren. Dabei müsste auch der Zahlungsrahmen infrage gestellt und unter Umständen erhöht werden. Die Gesuche von Fremdplatzierten, die sich nicht rechtzeitig gemeldet haben, können nach Verwaltungsverfahrensgesetz dann materiell behandelt werden, wenn die Frist wiederhergestellt werden kann. Dies ist möglich, wenn die Frist in unverschuldeter Weise verpasst worden ist, etwa wegen schwerwiegender physischer oder psychischer Erkrankung der betroffenen Person. In solchen Fällen erhalten die Gesuchstellenden trotz Nichteinhaltung der Frist einen Solidaritätsbeitrag, sofern auch die Voraussetzungen in der Sache erfüllt sind.

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