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AB 241574

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-03-11

Wortprotokoll

Die Anträge zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer werden in der Reihenfolge ihres Eingangs erledigt. Die Bearbeitungsfrist kann bei jährlich rund 300[NB]000 zu prüfenden Anträgen, je nach Eingangsmenge und Qualität der Anträge, mehrere Monate dauern. Weder das Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer noch die dazugehörige Verordnung sehen eine Frist vor, innert welcher die Anträge auf Rückerstattung bearbeitet werden müssen. Aber natürlich ist es immer das Ziel der Eidgenössischen Steuerverwaltung, die Anträge möglichst zeitnah zu behandeln.

Um den Partnern den bestmöglichen Service bieten zu können, aktualisiert und erneuert die Steuerverwaltung zurzeit ihre IT-Applikationen. Diese Umstellung führt temporär zu längeren Bearbeitungszeiten und zu Verzögerungen. Darüber hat die Steuerverwaltung auf ihrer Homepage sowie per Newsletter informiert. Die Steuerverwaltung setzt alles daran, die noch offenen Anträge so rasch wie möglich abzuarbeiten. Trotz der eingetretenen Rückstände bleibt festzuhalten, dass sämtliche geltend gemachten Rückerstattungsansprüche korrekt als Verbindlichkeiten erfasst worden sind, weshalb der Rechnungsabschluss 2018 nicht auf diese Begebenheiten zurückzuführen ist.

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