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Müller Philipp · Ständerat · 2019-03-11

Müller Philipp · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2019-03-11

Wortprotokoll

Ja, trotz fehlender Begeisterung für meinen Nichteintretensantrag lasse ich mich natürlich nicht einfach ohne Widerspruch zur Schlachtbank führen und möchte doch noch einige Argumente aufnehmen, die jetzt angesprochen worden sind. Ich mache mir aber über das Ergebnis der Abstimmung, für die ich Übles erahne, keine Illusionen.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat bei der Beratung dieses Geschäftes vom Bundesrat einen Zusatzbericht angefordert, in dem aufgezeigt werden sollte, was der Bund bisher und aktuell zur Umsetzung des vom Kommissionssprecher erwähnten Artikels 108 der Bundesverfassung überhaupt macht. Dazu muss man wissen, dass von 1975 bis 2001 der Verfassungsauftrag auf Basis des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes mit dem sogenannten WEG-Modell umgesetzt wurde. Dieses Modell hatte drei Pfeiler: Bürgschaften zur Wohnbaufinanzierung, die Grundverbilligung von Wohnungen durch rückzahlbare verzinsliche Vorschüsse sowie die Zusatzverbilligung von Wohnungen durch A-fonds-perdu-Beiträge - also nach dem Prinzip:"Weg ist weg". Seit 1995 hat der Bund durch diese Bürgschaften Verluste in der Höhe von 777 Millionen Franken zu verzeichnen. Das muss man einfach zur Kenntnis nehmen; nicht beim Fonds de Roulement, aber bei einem ähnlich gelagerten Prinzip, nämlich dem, dass Steuergelder zur Verbilligung von Mietwohnungen - oder damals noch von Wohneigentum - eingesetzt werden.

Man muss weiter wissen: Auch wenn das WEG-Modell bereits 2003 durch das Wohnraumförderungsgesetz abgelöst wurde, haben WEG-Verpflichtungen noch Nachwirkungen und haben beispielsweise den Bundeshaushalt 2017 mit immer noch rund 37 Millionen uneinbringlichen Franken belastet. Im Weiteren hat der Zusatzbericht für die WAK-NR aufgezeigt, dass neun Kantone - neun Kantone! - über eine gesetzliche Grundlage für die Förderung des Wohnungsbaus verfügen. Von den befragten Städten hat knapp die Hälfte Massnahmen zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus bestätigt. Insbesondere sind es die Städte Zürich, Bern und Lausanne - Sie kennen sie betreffend Wohnungsnot -, die eine solche weitgehende Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus kennen. Die Instrumente umfassen die vergünstigte Abgabe von Bauland, vergünstigte Darlehen und A-fonds-perdu-Beiträge. Sie sehen also, nicht nur der Bund, sondern auch die Kantone und Gemeinden bzw. Städte sind in der Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus aktiv.

Wenn man nun sagt, wir hätten in der Vergangenheit bezogen auf den Fonds de Roulement gute Erfahrungen und keine Verluste gemacht, kann das zwar so sein. Aber im ähnlich gelagerten Prinzip der Subventionierung von Wohnungen hat man enorme Verluste gemacht. Was aber entscheidend ist - hier komme ich nochmals mit dem Vergleich mit der Hochseeschifffahrt -: Als wir das damals beschlossen - ich war[NB]da auch schon im Parlament und in der Grossen Kammer -, hat man auch gesagt und beschworen, alles sei paletti, alles sei gut: Perspektiven gut, Vergangenheit gut, keine Verluste in Aussicht. Das Resultat kennen Sie. Jetzt sind wir in einem Markt, der zunehmend geprägt ist durch ein massives Überangebot, der geprägt ist durch Leerwohnungsbestände, die steigen, auch bei Wohnbaugenossenschaften: Diese kamen schon zu Zeiten des alten WEG als Erste, in der Regel fast schon am Anfang in Schwierigkeiten und wiesen entsprechende Leerstände und Nichtrückzahlungen auf, was dann eben die besagten Verluste eingebracht hat. [PAGE 98]

Man müsste also jetzt eigentlich nach dem Prinzip "Gouverner, c'est prévoir" in die Zukunft schauen. Das heisst eben, dass man in der Zukunft mit diesen Entwicklungen im Bereich des Wohnungsbaus, mit den leeren Mietwohnungen und der massiv steigenden Leerwohnungsquote, mit Verlusten rechnen muss! Als Liberaler bin ich jetzt wirklich nicht in der Lage, in einen absolut überbordenden Markt noch zusätzliche Staatsgelder zu investieren.

Gestatten Sie mir noch ein Wort zur von Kollege Föhn erwähnten Thematik der Alterswohnungen. Ich muss Ihnen sagen, dass auch hier die Entwicklung in die gleiche Richtung weist: Auf dem Markt für Alterswohnungen zeichnet sich zunehmend ab, dass trotz grossem Angebot die Nachfrage abnimmt. Es ist natürlich klar, dass es regionale Unterschiede gibt; das ist selbstverständlich. Doch wir sind ja ein[NB]Bundesparlament und sind für alle Regionen zwischen Genfersee und Bodensee zuständig. Ich möchte jedenfalls davor warnen, den Bereich der Alterswohnungen inskünftig einzubeziehen und auch dieses Segment mit Steuergeldern zu subventionieren.

Ein Letztes: In diesem Fonds de Roulement werden sich 250 Millionen Franken befinden; das sind 25 Millionen pro Jahr. In diesem Markt werden aber, ebenfalls pro Jahr, mehrere Milliarden umgesetzt. Glauben Sie im Ernst, dass Sie hier etwas bewirken können und dass Sie hier etwas - wie ich gehört habe - Gutes tun können? Wenn Sie das glauben, müssen Sie natürlich meinen Antrag ablehnen.

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