Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-03-11
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-03-11
Wortprotokoll
Es geht heute darum, dass Ihnen der Bundesrat auf der einen Seite für den Betrieb, den Unterhalt und die baulichen Anpassungen der Nationalstrassen einen vierjährigen Zahlungsrahmen unterbreitet. Gleichzeitig unterbreitet Ihnen der Bundesrat einen Bundesbeschluss über den Ausbau 2019 und den dazugehörigen Verpflichtungskredit. Die finanziellen Mittel werden dem NAF entnommen. Sie erinnern sich: Volk und Stände haben diesem Fonds im Februar 2017 zugestimmt.
Zuerst zum Zahlungsrahmen: Hier geht es um den Betrieb, den Unterhalt und bauliche Anpassungen. Die hohe Belastung der Nationalstrassen führt natürlich dazu, dass der Betrieb und der Unterhalt immer aufwendiger, auch komplexer werden. Es ist auch so, dass unser Nationalstrassennetz heute schon zwischen 35 und 45 Jahre alt ist. Auch bei den Nationalstrassen ist es so: Das Alter geht an ihnen nicht spurlos vorbei. Um dieses Strassennetz in einem guten Zustand zu erhalten und auch die Sicherheitsstandards zu erfüllen, muss investiert werden, muss auch mehr investiert werden als in den letzten Jahren.
Dann gibt es noch einen weiteren, zusätzlichen Mittelbedarf, weil der Bund von den Kantonen Strassen im Umfang von rund 400 Kilometern übernimmt. Sie haben dieser Übernahme im Rahmen der NAF-Debatte zugestimmt, und diese Übernahme erfolgt auf den 1. Januar 2020.
Geld für den Ausbau und für den Unterhalt braucht es natürlich nicht nur beim Nationalstrassennetz. Die eidgenössischen Räte entscheiden - das wurde gesagt - in dieser Session auch über Investitionen in das Schienennetz und in den Agglomerationsverkehr. Was das Agglomerationsprogramm anbelangt, haben Sie gerade heute Nachmittag die entsprechenden Entscheide gefällt. Von diesen Programmen profitiert nicht nur die Strasse, sondern auch der Schienenverkehr und der Langsamverkehr. Letzte Woche hat der Ständerat über den Ausbauschritt bei der Eisenbahninfrastruktur entschieden; er ist dem Bundesrat gefolgt und hat dort ebenfalls einen beträchtlichen Ausbauschritt gemacht, aber auch für den Unterhalt und den Betrieb der Eisenbahninfrastruktur gesorgt.
Was diese drei Vorlagen eint, das ist der Anspruch, dass wir die Probleme dort angehen, wo sie tatsächlich bestehen. Der Bundesrat hat die Projekte und die Programme darum auch nach vorab festgelegten Kriterien bestimmt - Kriterien, die man nachprüfen kann und die eine Wirkung erzielen sollen. Der Bundesrat will mit seiner Verkehrspolitik Probleme lösen und nicht neue schaffen. Die Verkehrspolitik ist deshalb auch auf die Siedlungsentwicklung abzustimmen. Wir müssen also zuerst überlegen, wie die Siedlungsräume liegen sollen, und dann legen wir die entsprechende Verkehrsinfrastruktur fest - und nicht umgekehrt. Ansonsten riskieren wir, dass wir [PAGE 214] die Zersiedelung fördern. Die Abstimmung im letzten Februar hat gerade auch gezeigt, dass die Zersiedelung ein Thema ist, das die Bevölkerung enorm beschäftigt. Mit dem Verkehr können wir sehr viel dazu beitragen, dass die Zersiedelung gemindert wird; das ist dem Bundesrat ebenfalls ein grosses Anliegen.
Gleichzeitig will der Bundesrat dafür sorgen, dass unsere Verkehrsnetze gut funktionieren und dass die Bevölkerung auf eine gut funktionierende Infrastruktur zählen darf. Das ist etwas, was die Schweiz immer ausgezeichnet hat: dass wir eben nicht nur in den Zentren investieren, sondern im ganzen Land. Das ist für alle Regionen wichtig. Gerade heute ist das besonders wichtig. Wir sehen in anderen Ländern, wie sich der Staat aus der Infrastrukturpolitik zurückzieht. Wenn die Strassen Löcher haben, wenn die Bahninfrastruktur veraltet ist, dann hat die Bevölkerung das Gefühl, dass sie abgehängt wird, und das möchte der Bundesrat vermeiden. Er will bewusst Gegensteuer geben.
Nun, ich gehe noch auf die Inhalte der einzelnen Vorlagen ein, über die Sie heute entscheiden.
Wie gesagt, der Zahlungsrahmen gilt für die vier Jahre 2020 bis 2023. Er spricht Mittel in der Höhe von 8,156 Milliarden Franken, also 8156 Millionen Franken, für den Betrieb, den Unterhalt und den Ausbau im Sinne von Anpassungen. Der Betrieb der Nationalstrassen umfasst alle Massnahmen und Arbeiten, die eben für die Sicherheit und die tägliche Verfügbarkeit der Nationalstrassen nötig sind. Darunter fallen auch der Winterdienst oder die Reinigungsarbeiten, kleine Instandhaltungsarbeiten und das Verkehrsmanagement.
Die Investitionen in den Unterhalt und den Ausbau im Sinne von Anpassungen beim bestehenden Netz steigen um rund 20 Prozent. Mit diesen zusätzlichen finanziellen Mitteln kann der gute Zustand der Nationalstrassen erhalten und die Sicherheit bei den Nationalstrassen erhöht werden. Ich bitte Sie, auf diesen Zahlungsrahmen einzutreten und ihn auch gemäss der Kommissionsmehrheit zu unterstützen.
Ich sage gerne noch etwas zum Ausbauschritt 2019. Der zweite Bundesbeschluss betrifft eben diesen Ausbauschritt 2019. Dieser Ausbauschritt ist Teil des Step Nationalstrassen. Heute entscheiden Sie aber nur über einen Teil, also nicht über sämtliche Projekte, die dem Realisierungshorizont 2030 zugeteilt sind, sondern nur über diejenigen Vorhaben, die einen weit fortgeschrittenen Planungsstand erreicht haben. Das heisst, die Projekte müssen voraussichtlich bis 2023 Baureife erlangen. Es sind also nur die jetzt eigentlich unmittelbar bevorstehenden Projekte enthalten. Dieses Vorgehen ermöglicht mehr Planungssicherheit, auch in Bezug auf die Höhe des beantragten Verpflichtungskredits.
Mit dem Ausbauschritt 2019 unterbreitet Ihnen der Bundesrat drei Vorhaben zur Realisierung - eben drei Vorhaben, die voraussichtlich in diesem Zeitraum tatsächlich auch realisierbar sind. Das ist der sogenannte Bypass Luzern, das ist die Kapazitätserweiterung Crissier, und das ist die Umfahrung von Le Locle. Ihre Kommission hat im Unterschied zum Antrag des Bundesrates noch zusätzliche Projekte aufgenommen. Ich werde dann im Rahmen der Detailberatung noch auf diese Projekte zu sprechen kommen, auch auf die Einzelanträge.
Nun möchte ich Ihnen nur so viel mitgeben: Ich bitte Sie, auf die drei Bundesbeschlüsse einzutreten. Ich bitte Sie, den Rückweisungsantrag der Minderheit Töngi abzulehnen. Wie gesagt, wir sprechen heute über den Unterhalt, den Betrieb und die baulichen Anpassungen, die aus Sicht des Bundesrates notwendig sind. Vergessen Sie nicht: Der grössere Teil dieser Mittel fliesst nicht in die Kapazitätserweiterung. Die Ausgaben dienen dazu, den guten Zustand der Nationalstrassen zu erhalten. In diesen Massnahmen sind auch Mittel zum Lärmschutz, zum Gewässerschutz oder für den Bau von Wildtierpassagen enthalten. Wenn Sie die Vorlage zurückweisen, dann weisen Sie diese auch wichtigen Projekte ebenfalls zurück.
Wir bitten Sie, hier auf diese Vorlagen einzutreten und gemäss Ihrer Kommission zu entscheiden. Wie gesagt, wo der Bundesrat eine abweichende Meinung hat, werde ich mich im Rahmen der Detailberatung noch äussern.