Schmid Carlo · Ständerat · 2002-06-18
Schmid Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-18
Wortprotokoll
Wenn ich meiner Überzeugung folgen könnte, müsste ich an sich einen Nichteintretensantrag stellen. Ich will das allerdings aus Gründen, die ich jetzt nicht weiter auszuführen habe, diesmal unterlassen. Ich kann dann aber dieser Vorlage in der Gesamtabstimmung nicht zustimmen. Warum?
Zunächst einmal - ich kann nicht aus meiner Haut - bin ich der Auffassung, dass Artikel 116 Absatz 1 der Bundesverfassung keine hinreichende verfassungsmässige Grundlage für das ist, was Sie jetzt vorschlagen. Der erste Satz von Artikel 116 Absatz 1 der Bundesverfassung kommt nicht infrage: "Der Bund berücksichtigt bei der Erfüllung seiner Aufgaben die Bedürfnisse der Familie." Die Anstossfinanzierung für Tagesstrukturen ist keine genuine Aufgabe des Bundes; hier kann er sich also nicht eine Kompetenz "erwirtschaften", die er nicht vorher schon hat. Der zweite Satz - da kommt eine gesellschaftspolitische Ansicht zum Tragen, die man hat oder die man nicht hat: Der Bund "kann Massnahmen zum Schutz der Familie unterstützen". Ist die Einrichtung von Tagesstrukturen eine Massnahme zum Schutz der Familie? Da habe ich meine Zweifel. Der Schutz der Familie ist in meiner Lesart dann am besten gewährleistet, wenn ein Elternteil bei den Kindern ist. Das kann von mir aus die Mutter oder der Vater sein, da will ich gar keine geschlechterspezifische Rollenaufteilung propagieren. Was Sie hier aber vorschlagen, ist zum grösseren Teil ein Schutz der Doppelverdiener, aber nicht der Familie per se. Dabei bin ich gerne bereit einzuräumen, dass das Problem der Alleinerziehenden hier dann nicht gelöst ist. Soweit es aber noch um die vollständige Familie geht, ist hier die Frage, ob die Verfassung eine hinreichende Grundlage darstellt - ja oder nein? - aus meiner Sicht zu verneinen.
Lassen wir das Verfassungsproblem einmal auf der Seite, so bin ich gerne bereit zuzugeben, dass es sich hier um ein [PAGE 466] Anliegen handelt, das ich in meinem Kanton ebenfalls unterstütze. Wir haben an der letzten Landsgemeinde eine entsprechende Vorlage durchgebracht, mit der wir uns in die Reihe der Kantone einfügen, welche diesen neuen Bedürfnissen Rechnung tragen wollen. Damit bin ich bei meinem zweiten Punkt: Wer soll das tun? Ich bin der Auffassung, dass die Einrichtung von Tagesstrukturen - das ist an sich auch Meinung dieser Vorlage - Aufgabe von Kantonen und Gemeinden ist. Ich verweise Sie aber darauf, dass Artikel 1 Absatz 2 der Vorlage 1 diesen Aufgabenteilungsgrundsatz natürlich aushöhlt.
Wenn Artikel 1 Absatz 2 sagt, die Finanzhilfen würden nur ausgerichtet, wenn sich die Kantone finanziell ebenfalls angemessen daran beteiligten, heisst das mit anderen Worten, dass es wie seinerzeit in der Landwirtschaft einen Druck auf die Subventionsabholerei gibt. Wenn der Bund schon Geld gibt, dann soll man das Geld "in Bern" abholen. Dann ist es kein autonomer Entscheid der Kantone mehr, sondern es ist ein Entscheid, den wir hier treffen, und das widerspricht der Aufgabenteilung. Ich halte dafür, dass die Anstossfinanzierung in Bezug auf die Aufgabenteilung nicht gerecht ist.
Ich komme zum dritten Punkt: Wenn man das schon unterstützen will, wie soll man es unterstützen? Hier widerspricht die Philosophie dieser Vorlage allen Grundsätzen, die ich in 23 Jahren praktischer Tätigkeit in der kantonalen Politik erworben habe. Diese Vorlage ist einmal mehr eine Objektfinanzierungsvorlage. Wir gehen hin und finanzieren Institutionen. Meine Philosophie ist die Subjektfinanzierung. Ich sehe nicht ein, warum ich mit meinem Einkommen subventioniert werden soll, wenn ich bestimmte Leistungen einer Tagesstruktur in Anspruch nehme, ich bin aber der Auffassung, dass ein Arbeitnehmer mit 50 000 Franken Einkommen im Jahr praktisch gratis fahren soll. Das zielgerichtete Aufwenden von Geld ist über die Subjektfinanzierung gewährleistet, aber nicht über die Objektfinanzierung. Diesem Grundsatz widerspricht diese Vorlage komplett.
Das sind die Gründe, welche ich Ihnen noch mitteilen wollte und derentwegen ich mich mit dieser Vorlage wirklich nicht anfreunden kann. Es geht nicht darum, dass ich dieses Anliegen nicht teilen würde, aber ich halte es unter dem Gesichtspunkt der Aufgabenteilung für falsch, wenn der Bund das macht, und unter dem Gesichtspunkt der sinnvollen Mittelallokation halte ich es für falsch, wenn wir das über Objektfinanzierungen machen.