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Frick Bruno · Ständerat · 2002-06-18

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-18

Wortprotokoll

Soll der Bund eine Anstossfinanzierung für familienexterne Betreuungsplätze leisten? Die Kommission ist aus Notwendigkeit der Vorlage des Nationalrates im Grundsatz gefolgt.

Wir sind uns bewusst, dass wir uns in einem politischen Spannungsfeld befinden. Einerseits sind wir überzeugt von der Notwendigkeit, familienexterne Betreuungsplätze zu schaffen. Notwendig sind sie aufgrund der gesellschaftlichen und sozialen Verhältnisse. Heute sind Mütter, aber auch Väter vor das Problem gestellt, die Kinder zu Hause zu betreuen und damit auf die wirtschaftliche Tätigkeit zu verzichten. In der Tat aber sind praktisch alle, die arbeiten, auf die Erwerbstätigkeit aus finanziellen Gründen angewiesen, Frauen aber auch, um die Fähigkeiten zu erhalten und auch später wirtschaftlich tätig sein zu können, um ihre Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Eignung zu erhalten. Wo aber insbesondere die Mütter die wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder ausüben müssen, da leiden in sehr vielen Fällen die Kinder, und es stellt sich die ganz einfache Frage: Kinder auf die Gasse oder Kinderbetreuung ausserhalb der Familie? Das ist die Notwendigkeit, die uns dazu geführt hat, familienexterne Betreuungsplätze zu schaffen. Es fehlen heute einfach die notwendigen Plätze.

Anderseits wissen wir, dass familienexterne Betreuungsplätze in erster Linie, aber nicht ausschliesslich, Sache der Kantone sind. Aber auch die Kantone haben bis heute zu wenig Plätze geschaffen.

Hinzu kommen als drittes Element im Spannungsfeld die Bundesfinanzen und die beschlossene Schuldenbremse. Sie verlangen einen höchst sorgsamen Umgang mit dem Geld der Eidgenossenschaft, und sie verlangen von uns grösste Zurückhaltung bei neuen Aufgaben.

In diesem Spannungsfeld haben wir die Antwort so gefunden, dass wir uns dem Vorschlag des Nationalrates im Grundsatz - eben aus Einsicht in die Notwendigkeit - anschliessen. Wir haben in der Kommission, obwohl dort erhebliche Bedenken geäussert wurden, ohne Gegenantrag - einhellig - Eintreten auf das Geschäft beschlossen. In der Ausgestaltung legt unsere Kommission Wert auf fünf Punkte:

1. Der Bund soll nur eine Anstossfinanzierung leisten, und diese soll als solche definiert sein. In den ersten Jahren soll die Unterstützung in einem erheblichen Umfang erfolgen, in den späteren Jahren abgebaut werden und nach acht Jahren endgültig enden.

2. Wir begrenzen die Unterstützung für einen Betreuungsplatz auf einen Drittel der Kosten, aber auch ausdrücklich auf 5000 Franken pro Betreuungsplatz; das ist immerhin noch ein erheblicher Betrag. Damit kann ein Betreuungsplatz 15 000 Franken kosten, und das sind ja in den meisten Kantonen fast die Kosten für einen Mittelschüler.

3. Wir wollen gesamthaft 50 Millionen Franken pro Jahr oder 200 Millionen Franken für die kommenden vier Jahre sprechen. Dieser Betrag ist erheblich, erlaubt er doch, jährlich mindestens 10 000 Betreuungsplätze - gerechnet eben an der Maximalunterstützung von 5000 Franken pro Platz - zu schaffen.

4. Wir legen Wert darauf, dass die Betreuungsplätze nicht nur in den Zentren und Agglomerationen, sondern in allen Teilen der Schweiz geschaffen werden, egal - die Bedürfnisse sind gleich -, ob die Familie in Genf oder im Engadin lebt.

5. Wir wünschen, dass die Unterstützung für die Schaffung dieser Betreuungsplätze nicht nur Aufgabe des Bundes, der [PAGE 460] Kantone und der Gemeinden ist, sondern dass sich die Arbeitgeber und Dritte, welche ein Interesse daran haben können, ebenfalls beteiligen. Die Beteiligung aber, und das sei unterstrichen, ist immer eine freiwillige. Aufgrund unseres Gesetzes wird keine Verpflichtung für Kantone oder für Private geschaffen, solche Betreuungsplätze zu errichten. Dort aber, wo sie freiwillig errichtet werden, kann der Bund sie unterstützen.

Noch ein Wort zur Höhe der Beträge: Der Nationalrat hat 100 Millionen Franken pro Jahr, gesamthaft 400 Millionen Franken für vier Jahre, gesprochen. Der Bundesrat hat einen Viertel davon beantragt, 25 Millionen Franken pro Jahr. Wir haben uns in der Kommission mit knapper Mehrheit für 50 Millionen Franken pro Jahr oder total 200 Millionen Franken ausgesprochen. An den Nationalrat ergeht daher das Signal, dass diese 200 Millionen Franken eher die obere Grenze sind, welche unser Rat sprechen kann, und dass eine Erhöhung der Beträge schwierig sein dürfte.

Nun ein letztes Wort zu einem Schönheitsfehler, den auch gute Vorlagen haben können: Der Schönheitsfehler ist im Verfahren zu suchen, denn der Nationalrat hat es als Erstrat schlicht unterlassen, die Kantone einzubeziehen. Er hat sie nicht zur Vernehmlassung eingeladen. Ich muss gestehen, dass dies auch in unserer Kommission - wie wir auf Deutsch sagen - "durch die Latten" gegangen ist; wir haben das auch erst nachträglich festgestellt.

Nun stellt sich die Frage, ob wir nachträglich noch die Kantone zur Vernehmlassung einladen sollten. Persönlich meine ich, dass dies nicht nötig ist. Dies aus zwei Gründen: Zum Ersten erwächst den Kantonen aus dieser Vorlage keine Verpflichtung. Sie werden in ihren Rechten und Möglichkeiten in keiner Weise eingeschränkt, sie erhalten lediglich einen zusätzlichen Anreiz, etwas mehr zu tun, als sie heute schon tun können. Nachdem wir mit der Vorlage nicht in die Kompetenz der Kantone eingreifen, sondern ihnen lediglich einen zusätzlichen Anreiz geben, besteht kein Zwang, keine unabdingbare Notwendigkeit, das zu tun.

Zum Zweiten haben wir im Rahmen der Gespräche auch festgestellt, dass sich wohl eine grosse Mehrheit der Kantone für die Vorlage aussprechen würde. Es ist also im Sinne einer antizipierten Würdigung der nicht stattgefundenen Vernehmlassung ausnahmsweise gestattet, darauf zu verzichten.

In diesem Sinne ersuche ich Sie, der Vorlage gemäss den Anträgen der Kommission zuzustimmen, und bitte Sie, dass Sie, wie es die Kommission getan hat, ebenfalls einhellig auf dieses notwendige Geschäft eintreten.