Lexipedia

Vogler Karl · Nationalrat · 2019-03-11

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2019-03-11

Wortprotokoll

Zur Ausgangslage: Das Parlament hat im Jahr 1991, als Beitrag zur 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft, etwas von bleibendem Wert für die kommenden Generationen schaffen wollen. Dazu hat es, zunächst für zehn Jahre, einen Fonds zur Erhaltung und Pflege naturnaher Kulturlandschaften eingerichtet. Seither wurde der Fonds zweimal um je zehn Jahre verlängert. Dank diesen Beschlüssen hat der Fonds bis heute über 145 Millionen Franken für mehr als 2600 Projekte in allen Landesgegenden einsetzen können. Gesamthaft wurden damit Investitionen in der Grössenordnung von rund einer halben Milliarde Franken in die Schönheit und in den ökologischen Wert schweizerischer Kulturlandschaften investiert. So etwa wurden landschaftsprägende Elemente wie Trockenmauern oder Schindeldächer erneuert, naturnahe Lebensräume zurückgewonnen oder Waldränder revitalisiert.

In einer Zeit, in welcher die Landschaft unter grossem Druck steht und die gesellschaftliche Nachfrage nach Landschaftsleistungen steigt, ist die Unterstützung derartiger Projekte von grossem öffentlichem Interesse. Hinzu kommt, dass viele der Projekte in strukturschwachen Regionen realisiert werden und zur regionalen Wertschöpfung beitragen. Einheimisches und traditionelles Handwerk, aber auch Bauunternehmen oder Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft profitieren davon.

Die Rechtsgrundlage des Fonds Landschaft Schweiz, der Bundesbeschluss über Finanzhilfen zur Erhaltung und Pflege naturnaher Kulturlandschaften, ist bis zum 31. Juli 2021 befristet. Die diesbezüglichen Bundesmittel werden dann aufgebraucht sein. Die UREK-SR hat deshalb eine parlamentarische Initiative lanciert, welcher die UREK-NR am 10. April 2018 Folge gegeben hat. Daraufhin hat die UREK-SR einen entsprechenden Erlass ausgearbeitet. Auf eine Vernehmlassung wurde verzichtet; die Kantone hatten sich bereits im Rahmen der Vorkonsultation zum Entwurf des Aktionsplans Strategie Biodiversität Schweiz positiv zur Weiterführung des Fonds geäussert.

Der Bundesrat lehnt die Verlängerung aus ordnungspolitischen Gründen ab, wie er das bereits bei den früheren Verlängerungen gemacht hat. Gleichzeitig attestiert der Bundesrat dem Fonds "hervorragende Arbeit": Dieser leiste einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung und Pflege naturnaher Kulturlandschaften, ergänze wirkungsvoll die Förderinstrumente des Bundes, arbeite unbürokratisch und setze die Mittel effizient ein. Ein grösseres Kompliment kann man wohl kaum machen. Eventualiter beantragte der Bundesrat, dass, neben der klaren Abbildung personalrechtlicher Fragen, die Vorlage mit einer rechtlichen Grundlage für einen Anschluss des Fonds an die Bundestresorerie ergänzt wird. Zudem soll der Bundesbeschluss in ein Bundesgesetz umgewandelt werden.

Der Ständerat übernahm diese Eventualanträge, stimmte dem Bundesgesetz mit 40 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zu und gewährte dem Fonds einen Betrag von 50 Millionen Franken.

Nachdem Ihre Kommission der parlamentarischen Initiative Folge gegeben hatte, behandelte sie die Vorlage am 18. Februar 2019 erneut. Diskutiert wurde dabei auch die Frage einer verbindlichen Mitbeteiligung der Kantone am Fonds. Dazu kann gesagt werden, dass sich diese in den Jahren 2001 bis 2010 auch ohne gesetzliche Verpflichtung in über 68 Prozent der Fälle an den Projekten beteiligten und dass die Kantonsbeiträge im Jahr 2017 gar höher als die Fondsbeiträge waren. Zudem trägt die heutige flexible Regelung den unterschiedlichen Regelungen in den Kantonen besser Rechnung. Eine geregelte Mitfinanzierung durch diese hätte ebenfalls zur Folge, dass auf der einen Seite der Druck auf kreative Finanzierungslösungen sinken und auf der anderen Seite der administrative Aufwand steigen würde.

Ihre Kommission ist ohne Gegenstimme auf das Bundesgesetz eingetreten, hat den Änderungen des Ständerates zugestimmt und das Gesetz in der Gesamtabstimmung mit 17 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Mit 18 zu 7 Stimmen ohne Enthaltungen hat die Kommission ebenfalls den Bundesbeschluss angenommen.

Namens der Kommission bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.