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Vogler Karl · Nationalrat · 2019-03-11

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2019-03-11

Wortprotokoll

Mit der vorliegenden Kommissionsmotion wird der Bundesrat beauftragt, die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen für die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Systeme zur Warnung und Alarmierung vor Naturgefahren bereitzustellen. Die Ressourcen sollen für die Umsetzung der folgenden Massnahmen bereitgestellt werden: erstens für die Weiterführung und Erweiterung bestehender Massnahmen zur Konsolidierung des schweizerischen Warnsystems, das heisst für die Sicherstellung eines krisensicheren Vorhersage- und Warnsystems und die Entwicklung einer neuen Generation von Unwetterwarnungen für eine mobile und digitale Gesellschaft; zweitens für neue Massnahmen zur Weiterentwicklung des schweizerischen Warnsystems, das heisst für die Entwicklung von Trockenheitswarnungen und die Entwicklung von Warnungen vor Massenbewegungsgefahren.

Ich komme zur Begründung der Motion. Die Schweiz ist regelmässig von Naturereignissen betroffen. Allein in der Zeit von 1972 bis 2017 verursachten Hochwasser und Murgänge Schäden in der Höhe von 13 Milliarden Franken. Neue Herausforderungen stehen an, weil die zunehmende Nutzungsdichte und der Klimawandel die Risiken weiter erhöhen. Mit effizienter Prävention können Naturereignisse verhindert bzw. ihre Auswirkungen begrenzt werden. Dazu gehört insbesondere eine optimierte Warnung. Diese und die Alarmierung sind besonders kostenwirksame Instrumente zur Schadenreduktion. Nach dem Hochwasser 2005 hat der Bundesrat das Projekt Owarna initiiert. Mit einer optimalen Warnung sollen die Opferzahlen und Schäden möglichst begrenzt werden. Beim Hochwasser von 2005 mit einer Schadensumme von 3 Milliarden Franken hätte man bei einer optimalen Warnung mit einer Schadenreduktion von 20 Prozent, also von rund 600 Millionen Franken, gerechnet.

Heute umfassen die Warnungen durch den Bund etwa Starkniederschlag, Gewitter, Sturm, Hochwasser oder Lawinen. Eine Lücke stellt die fehlende Warnung vor[NB]Massenbewegungen, sprich Rutschungen und Hangmuren, dar. Aktuell gibt es Prognosen zu Hitze, jedoch keine Trockenheitsinformationen und entsprechende Langzeitprognosen.

Wie der zweite Owarna-Folgebericht vom April 2018 zeigt, verfügt die Schweiz über ein gut funktionierendes Warn- und Alarmierungssystem. Warnung und Alarmierung der Bevölkerung bei Naturereignissen bleiben jedoch Daueraufgaben des Staates. Sie sind laufend zu verbessern, zum Beispiel mit der Entwicklung von Warnungen vor Rutschungen und Hangmuren. Warnungen helfen Menschenleben retten und versetzen verantwortliche Anlagenbetreiber wie auch Behörden in die Lage, auf Gefahren aufmerksam zu werden. Kritische Verkehrswege können gesperrt und es können Vorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung getroffen werden.

Mit der Weiterentwicklung des meteorologischen Warnsystems können punktgenaue Unwetterwarnungen gemacht werden. Das ist wichtig, denn Unwetter und Hagel führen zu Millionenschäden an Landwirtschaft, an Gebäuden und an Autos. Der vergangene Sommer hat gezeigt, dass Handlungsbedarf in Bezug auf Informationen und Prognosen zur Trockenheit besteht. Trockenheit hat grosse wirtschaftliche und gesellschaftliche Auswirkungen. Um zeitgerecht Anpassungsmassnahmen ergreifen zu können, müssen die betroffenen Sektoren über Informationen zum Ausmass der Trockenheit, zum Stand der Wasservorräte und längerfristige Prognosen über die Dauer der Trockenperioden verfügen.

Der Bundesrat anerkennt die Wichtigkeit einer optimalen Warnung und Alarmierung vor Naturgefahren wie auch einer Konsolidierung und eines Ausbaus dieser Strukturen. Diese zusätzlichen Aufgaben würden auf Bundesseite[NB]zusätzliche Personalressourcen im Umfang von knapp zehn "full-time equivalents" nötig machen. Aufgrund der vom Parlament geforderten Gesamtsteuerung der Personalressourcen hat er aber im Rahmen der Ausarbeitung des Voranschlages 2019 entschieden, die Konsolidierung und den Ausbau der Warnsysteme zugunsten anderer Aufgaben zurückzustellen.

Die Kommission teilt die Haltung des Bundesrates nicht. Der Entscheid fiel mit 14 zu 11 Stimmen. Für die Kommission ist der Schutz von Leib und Leben sowie von Eigentum eine zentrale Aufgabe des Staates. Entsprechend gilt es auch zu priorisieren, umso mehr als mit bescheidenen Mitteln eine grosse Wirkung erzielt werden kann.

Namens der Kommission bitte ich Sie, die Kommissionsmotion anzunehmen.