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Frick Bruno · Ständerat · 2002-06-18

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-18

Wortprotokoll

Ich möchte mich zu den Buchstaben b und c von Artikel 3 Absatz 1 äussern. In Absatz 1 ändern wir die Fassung des Nationalrates, der schreibt, die langfristige Finanzierung der Kindertagesstätten müsse gewährleistet sein, in zwei Punkten: Wir definieren die Langfristigkeit mit mindestens "sechs Jahren" und ersetzen den Ausdruck "gewährleistet ist" durch "gesichert erscheint".

Zu Buchstabe b: Inhaltlich ist die Dauer eine Präzisierung. Wir finanzieren die Krippenplätze im Sinne eines Anstosses während maximal drei Jahren, wollen aber deren Überleben für mindestens sechs Jahre gesichert wissen. Den Ausdruck "gewährleistet ist" ersetzen wir durch den Passus "gesichert erscheint" - Herr Schiesser ist in seinem Votum im Rahmen der Eintretensdebatte darauf eingegangen.

Inhaltlich wollen wir die Fassung des Nationalrates nicht ändern. In seiner Begründung zu Artikel 3 Absatz 1 hält der Bericht der SGK des Nationalrates dazu fest: "Damit soll vermieden werden, dass die Einrichtung nach Ablauf der Finanzhilfe, die ja höchstens für drei Jahre gesprochen werden kann, wieder geschlossen werden muss. Um die langfristige Finanzierung zu belegen, wird die gesuchstellende Institution z. B. einen Businessplan, eine Bedarfsabklärung usw. vorlegen müssen. Es wird aber keine Garantie im Rechtssinn verlangt, sondern es genügt, dass im Gesuch [PAGE 472] glaubhaft dargelegt wird, wie die Finanzierung auch langfristig erfolgen kann." Wenn das Überleben der Institution nur anhand eines Businessplanes glaubhaft gemacht werden muss, dann ist das Wort "gewährleisten" einfach falsch. Wir haben es daher ersetzt und wählten einen Begriff, wonach das Überleben "gesichert erscheinen" muss. Inhaltlich bleiben wir bei der Fassung des Nationalrates, aber wir geben diesem Inhalt eine adäquate sprachliche Form.

Zu Buchstabe c: Der Nationalrat verlangt, dass die Krippeninstitutionen Qualitätsanforderungen genügen. Er sagt aber nicht, welchen. Prioritär ist es Aufgabe der Kantone, Krippenplätze einzurichten. Es ist daher auch primär Aufgabe der Kantone, die Qualitätsanforderungen zu definieren. In der Kommission wurde uns von der Verwaltung dargelegt, dass es durchaus möglich sei, dass die Kantone und der Bund bei ihrer Hilfe Qualitätskriterien festlegen würden, die sogar unterschiedlich sein könnten. Die Kommission lehnt das ab. Es soll eine einzige Art von Qualitätsanforderungen geben, und diese sind von den Kantonen als den primär zuständigen Instanzen festzulegen - darum unser Änderungsantrag zu Buchstabe c.

Wir bitten Sie um Zustimmung.