Lombardi Filippo · Ständerat · 2019-03-12
Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · CVP-Fraktion · 2019-03-12
Wortprotokoll
Es geht hier um eine sehr wichtige Vorlage, das wurde mehrmals betont. Es wird ein grosser Wurf in einem sensiblen Bereich versucht; das ist, glaube ich, gut für die Schweiz. Deswegen empfehle ich meinerseits auch ohne Zweifel, auf diese Vorlage einzutreten. Aber vielleicht ist die Vorlage noch nicht völlig ausgegoren, zumindest in ein paar Punkten nicht, die schon erwähnt worden sind. Deswegen werde ich auch den Rückweisungsantrag unterstützen, damit wir hier im Plenum keine Kommissionsdiskussion führen müssen und diese Fragen innerhalb der Kommission geklärt werden können.
Wir haben alle eine unglaubliche Menge an elektronischen Mailings erhalten und in den letzten Tagen Diskussionen mit Lobbyisten geführt. Das ist in diesem Ausmass selten der Fall. Ich habe versucht, selber drauszukommen; ich konnte aber nicht in allen Punkten drauskommen. Das Interessante war, dass meine Kollegen aus der Kommission, wenn ich ihnen Fragen gestellt habe, auch nicht in der Lage waren, mir Antworten zu liefern. Die Diskussion in der Kommission ist, wie gesagt wurde, rasch durchgeführt worden. Ich weiss nicht, ob die Kommissionsmitglieder nicht selber Freude daran hätten, einmal mehr in allen Einzelheiten über die Vorlage gehen zu können, um gewisse Fragen zu vertiefen.
Mir kommen insbesondere zwei Bereiche in den Sinn. Der erste betrifft Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe d, also die Befreiung einer Reihe von Anstalten von den entsprechenden Forderungen des Urheberrechts. Natürlich stellt die Liste, die der Nationalrat geliefert hat - sie nennt private Räumlichkeiten von Hotels, Ferienwohnungen, Spitäler oder Gefängnisse -, schon eine relativ breite Palette dar. Meines Wissens haben die Interessenten - ich weiss nicht, ob die Gefängnisse das verlangt haben, es ist anscheinend keine Forderung, die aus einer Branche gekommen ist - und unsere Kommission im Sinn der Gerechtigkeit noch "vergleichbare Einrichtungen" hinzugefügt. Was ist eine vergleichbare Einrichtung? Man könnte an alle möglichen Formen denken, an alle Altersheime. Bald wird ein Drittel der Schweizer Bevölkerung in irgendeiner Einrichtung leben. Wenn wir die Altersheime gleich behandeln wie die Spitäler, dann - voilà - sehen wir, dass das Problem viel grösser werden und die Befreiung tatsächlich zu Problemen für die Kulturschaffenden und die Verwertungsgesellschaften führen könnte.
Das andere Problem, dessen Lösung meines Erachtens noch nicht wirklich ausgegoren ist, ist eben diese Formulierung in Artikel 37a, diese Dialektik zwischen Medienverlagen und kommerziellen Anbietern elektronischer Dienste, also im Klartext den Anbietern von Internetdiensten.
Es gibt hier eine Dialektik, das ist klar. Ich trage selber zwei Seelen in meiner Brust: Einerseits bin ich Präsident von Kommunikation Schweiz - das ist der Dachverband der Werbung. Wir wollen überall wie die Verrückten werben. Aber andererseits bin ich auch Verleger. Wir wissen, dass die verlegerischen Inhalte in der Geschichte mindestens zum Teil durch Werbung finanziert wurden. Der Abonnent bezahlt einen Teil der Medienangebote. Der andere Teil wird durch Werbeinhalte finanziert.
Was jetzt im Zusammenhang mit der technologischen Entwicklung passiert, nämlich die Übernahme von redaktionellen Inhalten auf Plattformen, ist an sich gut. Natürlich, wer hat nicht Freude, wenn zum Beispiel mehr Leute seine Produkte lesen? Aber wenn derjenige, der sie produziert und finanziert hat, davon nichts bekommt und derjenige, der elektronische Dienste anbietet, seine eigene Werbung auf solchen Inhalten platziert, passiert eine Verschiebung, sozusagen eine Gewinnverschiebung, die am Ende zulasten der Medienhäuser geht.
Wie kann man das regeln? Mit Artikel 37a ist ein Versuch gemacht worden, den ich nicht schlecht finde. Wie Sie in allen Mails, die Sie bekommen haben, gesehen und gehört haben, stellt sich aber die Frage: Wo liegt genau die Grenze? In Artikel 37a Absatz 2 wird versucht, die Verlinkung auszunehmen. "Ausgenommen ist das Zugänglichmachen einzelner Wörter ohne eigenständige journalistische Bedeutung": Damit sind die Links gemeint. Aber was heisst das konkret und genau? Das könnte man - ja, müsste man wahrscheinlich - ein bisschen detaillierter formulieren. Deswegen würde ich absolut befürworten, dass die Kommission die Gelegenheit erhält, die Vorlage nochmals mit der Verwaltung zu prüfen und zu vertiefen.
Die letzte Begründung von Kollege Bischof ist auch wichtig: Wir wissen, dass das EU-Parlament Ende dieses Monats eine Regelung auf europäischer Ebene treffen wird. Wir müssen diese nicht unbedingt übernehmen - wir sind bestimmt nicht für die automatische Rechtsübernahme, das glaube ich verstanden zu haben in diesem Land. Aber in einem solchen Bereich zählen die Grenzen natürlich noch weniger als bei materiellen und physischen Gütern. Immaterielle Güter sind natürlich zu schützen, und dies wenn möglich in Absprache mit anderen Ländern, mit den Nachbarländern und mit dem, was auf europäischer Ebene getan wird. Deshalb ist es nicht schlecht, wenn die Kommission von den Ergebnissen der Arbeit des EU-Parlamentes Kenntnis nimmt und sich dann eigene Gedanken macht.
Ich unterstütze den Rückweisungsantrag von Kollege Bischof.