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AB 242064

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-03-12

Wortprotokoll

Ich bitte Sie ebenfalls, diesen Vorstoss abzulehnen. Er wurde 2016 eingereicht, und Herr Bigler hat seine damalige Aussage anhand des Budgets 2015 gemacht. Wenn Sie den Beratungsaufwand von 2015 und heute vergleichen, sind die Kosten in der Zwischenzeit von 233 Millionen bereits auf 180 Millionen Franken gesunken, also um etwa 23 Prozent. Wir haben also die Kosten für den Beratungsaufwand tatsächlich zurückgefahren. Sie betragen aktuell noch 3,2 Prozent der Personalausgaben. Wir sind also eigentlich dort, wo Herr Bigler hinwollte, weil wir in der Zwischenzeit entsprechend gehandelt haben.

Aufgrund dieser nackten Zahlen ist es aus unserer Sicht eigentlich nicht nötig, dass Sie sich zusätzliche Fesseln anlegen, denn es sind nicht nur Fesseln für den Bundesrat, sondern auch Ihre Fesseln. Sie haben ja die Möglichkeit, mit dem Budget Kürzungen punktgenau, amtsgenau und positionsgenau vorzunehmen, also dort, wo Sie einen Beratungsaufwand nicht wollen.

Ich muss aber auch festhalten, dass es für die öffentliche Verwaltung durchaus sinnvoll ist, Beratungsaufträge zu vergeben, weil die Verwaltung nicht alles wissen kann und will. Sehr viele der von uns vergebenen Aufträge gehen an Fachleute, an Fachhochschulen, an Universitäten und an die technischen Hochschulen, weil wir mit dieser Zusammenarbeit vom theoretischen Wissen, das in der Schweiz vorhanden ist, auch profitieren wollen.

Mit den jetzt vorgenommenen Einsparungen und mit der Stabilisierung seit einigen Jahren sind wir etwa dort, wo Herr Bigler hingewollt hat, wenn Sie den Motionstext von damals annehmen. Aus unserer Sicht ist es daher nicht nötig, diese Motion anzunehmen, denn Ihr Mittel, im Rahmen des Budgets dort einzugreifen, wo Sie keinen Beratungsaufwand wollen, was durchaus der Fall sein kann, ist effizienter.

Ich muss aber auch darauf hinweisen, dass weit mehr als die Hälfte der Beratungsaufträge, die wir vergeben oder vergeben müssen, aufgrund von Aufträgen aus dem Parlament erfolgt: Sie geben uns jeweils Aufträge, um Wissen extern abzuholen, und dann erteilen wir diese Aufträge auch.

Ich möchte noch sagen, dass hier die Dienstleistungen nicht betroffen sind: Hier hätte ich für eine Forderung etwas mehr Verständnis, weil wir den Dienstleistungsbereich noch nicht herunterfahren konnten. Er betrifft Leistungen, die wir einkaufen, weil wir sie nicht selbst erbringen können. Als Beispiel gelten Übersetzungsaufträge. Wir haben unsere Übersetzungsteams in der Verwaltung nicht auf die absoluten Spitzen ausgerichtet, und wenn solche auftreten, kaufen wir Übersetzungsdienstleistungen ein. [PAGE 253]

Aber auch das kann durchaus Sinn machen, weil die Verwaltung nicht alle Dienstleistungen ständig in hundertprozentiger Qualität und Menge anbieten muss. Vielmehr vergeben wir solche Aufträge dann auch in Zusammenarbeit mit dem Gewerbe, mit der Privatwirtschaft. Das kostet vielleicht unmittelbar etwas mehr, ist aber in der Summe manchmal oder wahrscheinlich in der Regel günstiger, als wenn wir sämtliche Infrastrukturen zur Verfügung stellen.

Wir haben Ihren Auftrag längst verstanden. Wir setzen ihn in Bezug auf den Beratungsaufwand um. Wir sind im Dienstleistungsaufwand auch daran, damit sehr kostenbewusst umzugehen. Aber eine Verwaltung mit 37[NB]000 Leuten, mit sieben Departementen an Hunderten von Standorten kann und darf wahrscheinlich nicht alles einfach selbst machen. Denn die Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft öffnet gerade für eine Verwaltung, die ja eher in sich geschlossen ist, auch etwas die Frischluftzufuhr, indem sie von Wissen von aussen profitiert. In dem Verhältnis, in dem wir das handhaben, ist das gesund, einerseits für die Verwaltung, andererseits aber auch für die Privatwirtschaft, die ja auch wieder profitiert, indem sie Aufträge erfüllen kann und im Kontakt mit der Verwaltung steht.

Aus unserer Sicht haben wir die Motion Bigler erfüllt. Es wäre nicht nötig, sie anzunehmen. Sie haben das Mittel des Budgets; dieses ist effizienter. Aber ich glaube nicht, dass ich Sie, obwohl alle guten Gründe auf meiner Seite sind, von der Annahme abhalten kann.

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