Aeschi Thomas · Nationalrat · 2019-03-12
Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-03-12
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion hätte die ursprüngliche Motion von Kollege Jauslin unterstützt. Aber in der Zwischenzeit wurde diese Motion durch den Ständerat abgeändert, und die Motion entspricht jetzt nicht mehr dem ursprünglichen Willen des Motionärs. Jetzt lautet die abgeänderte Motion wie folgt: "Der Bundesrat wird beauftragt, die Zinsen in den Bundessteuererlassen dahingehend zu harmonisieren, dass ein allgemeingültiger Verzugs- und Vergütungszins festgelegt wird." Mit anderen Worten, wir haben jetzt keine Anbindung an die Marktentwicklung mehr.
Wenn Sie schauen, wo die Verzugszinsen heute liegen, so sind sie zum Teil sehr tief und zum Teil doch sehr hoch: Wir haben 3 Prozent bei der direkten Bundessteuer - das ist also relativ tief -, 4 Prozent bei der Mehrwertsteuer und relativ hohe 5 Prozent bei den Stempelabgaben, bei der Tabak- und der Biersteuer, bei der Verrechnungssteuer und bei der Automobilsteuer.
Wenn Sie jetzt den Bundesrat beauftragen, die Zinsen grundsätzlich zu harmonisieren, dann befürchten wir, dass es eine Harmonisierung nach oben geben wird - dass am Schluss alle Verzugs- und Vergütungszinsen bei 5 Prozent liegen werden - und nicht eine Senkung auf 3 Prozent, wie wir das gerne hätten. Das ist die Crux bei dieser abgeänderten Vorlage.
Aus diesem Grund haben wir Ihnen beantragt, auf diese abgeänderte Motion zu verzichten und sie abzulehnen. Die Lösung haben wir nämlich bereits: Das ist der Vorschlag von Fabio Regazzi, der mit seiner parlamentarischen Initiative 16.470 den richtigen Weg einschlägt; diese lautet "Verzugszinssatz des Bundes. Anpassung an Marktzinsen", und das wäre genau unser Anliegen.
Deshalb möchte ich Ihnen jetzt wirklich beantragen, diese abgeänderte Motion abzulehnen und auf die parlamentarische Initiative von Kollege Regazzi zu vertrauen. Diese wird in den RK beraten, und das ist die richtige Stossrichtung, denn diese Initiative führt dazu, dass dann, wenn der Zinssatz tief ist, auch die Verzugszinsen des Bundes tief sind. Ansonsten haben wir in der Verordnung des Bundes einen Zinssatz von 5 Prozent oder sogar eine noch höhere Regelung.
Deshalb bitte ich Sie, hier Nein zu sagen und stattdessen die parlamentarische Initiative Regazzi zu unterstützen.