Huber Annemarie · 2002-06-19
Huber Annemarie · Bern · 2002-06-19
Wortprotokoll
In intensiven Debatten wurden sowohl in Ihrer Kommission als auch in der Kommission des Nationalrates und in den vorgängigen Ratsdebatten viele Argumente für und gegen diese Informations- und Sensibilisierungskampagnen angeführt. Es wurden auch immer wieder neue Fragen aufgeworfen, auch heute Morgen an der Sitzung Ihrer Kommission.
Ich möchte zuerst ganz klar festhalten: Zurzeit geht es darum, eine gesetzliche Grundlage für solche Informations- und Sensibilisierungskampagnen zu schaffen. Sie werden im Anschluss daran, im Rahmen der Beratung des Budgets, die entsprechenden Kredite genehmigen müssen.
Ich möchte aber in vier Punkten noch einmal zusammenfassen, worum es bei diesem Artikel geht und welches die Argumente für solche Informations- und Sensibilisierungskampagnen sind.
1. Zum Verfassungsauftrag: Artikel 8 Absatz 3 der Bundesverfassung weist den Gesetzgeber - und somit den Bund - an, für die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter zu sorgen. Dazu gehört auch eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter in den Behörden; das ist eine ganz wichtige Massnahme für die tatsächliche Gleichstellung. Mit der Zustimmung zu Artikel 86a tragen Sie diesem Verfassungsauftrag Rechnung, indem Sie die entsprechende Gesetzesgrundlage schaffen. Einen entsprechenden Verfassungsauftrag für die jüngere und für die ältere Generation oder für weitere Bevölkerungsschichten gibt es zurzeit nicht. Deshalb ist es legitim, dass sich diese Gesetzesgrundlage auf die Vertretung der Geschlechter bezieht, aber auch auf die Wahlbeteiligung, weil sich das implizit aus den entsprechenden Artikeln für die Nationalratswahlen ergibt. Es ist also ein klarer Verfassungsauftrag, und somit kann man, glaube ich, nicht von Unsicherheiten sprechen, die sich im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Gesetzesauftrages ergeben.
2. Zu den geplanten Massnahmen: Es geht ganz eindeutig um angebotsmässige und nicht um ergebnisorientierte Massnahmen. Was heisst das? Es kann bei diesen Kampagnen nicht darum gehen, einzelne Kandidatinnen oder Kandidaten zu fördern; es geht nicht um die Förderung von Personen, sondern es geht darum, Kandidaturen, aber auch die Wahlbeteiligung zu fördern, d. h. zur Kandidatur bzw. zur Teilnahme an den Abstimmungen und Wahlen zu animieren und zu motivieren. Für diese Kampagnen würden wir uns selbstverständlich auf die bundesgerichtliche Praxis abstützen; diese wird uns als Leitlinie dienen. Das Bundesgericht hat ganz klar festgelegt, worum es bei solchen Kampagnen gehen kann.
3. Zum Zeitpunkt der Massnahmen - vor allem Herr Reimann hat diesen Punkt angesprochen -: Informations- und Sensibilisierungskampagnen müssen vor dem Wahlanmeldeprozess stattfinden; sie müssen diesem Prozess vorgelagert werden. Es geht darum, potenzielle Wählerinnen und Wähler, vor allem aber auch Kandidatinnen und Kandidaten für die Teilnahme an diesem Wahlprozess zu motivieren. Wenn wir dies erst ein oder zwei Monate vor der Wahl tun würden, wäre das nicht sinnvoll. Wir sind ganz klar der Meinung, dass es zu diesem Zeitpunkt, kurz vor dem Wahldatum, Aufgabe der Parteien ist, für die Personen und auch für die Inhalte ihrer Politik zu werben. Zu diesem Zeitpunkt würden Informationskampagnen nichts mehr bewirken, sondern sie müssten, vor allem auch im Sinne einer nachhaltigen Politik, vorher einsetzen. Herr Merz hat von "ein bisschen" gesprochen. Es geht nicht darum, "ein bisschen" zu sensibilisieren. Wir müssen aber auch einsehen, dass wir nicht unbeschränkte Mittel zur Verfügung haben werden und sich deshalb diese Kampagnen gezielt auf einzelne Massnahmen ausrichten müssen.
4. Zur Wahlbeteiligung: Hier möchte ich Ihnen eigentlich die Gegenfrage stellen: Wie weit wollen Sie die Wahlbeteiligung noch sinken lassen, bis der Staat eingreift? Ich habe bereits erwähnt, dass wir im Sinne einer nachhaltigen Politik bereits jetzt im Rahmen des staatsbürgerlichen Unterrichts, aber auch nach den Wahlen entsprechend eingreifen müssen, damit wir neue Wählerkreise und vor allem die junge Generation für die direkte Demokratie motivieren und sie animieren können.
Ich bitte Sie deshalb, dem Nationalrat zuzustimmen und damit den Gesetzesauftrag zu erfüllen, den Artikel 8 Absatz 3 der Bundesverfassung dem Gesetzgeber gibt.