Cassis Ignazio · Bundesrat · 2019-03-13
Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2019-03-13
Wortprotokoll
Für die Binnenschifffahrt gibt es in Europa zwei verschiedene Rechtssysteme, eines für den Rhein und eines für alle anderen europäischen Flüsse. Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt ist nur für den Rhein zuständig. Zwischen ihr und der EU besteht eine langjährige Zusammenarbeit mit dem Ziel, erstens ein optimales Funktionieren des Binnenschifffahrtsmarktes auf gesamteuropäischer Ebene zu gewährleisten und zweitens Hemmnisse zu beseitigen. Sie haben auch den Europäischen Ausschuss für die Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (Cesni) zitiert. Im Cesni sind alle Mitgliedstaaten der ZKR, also auch die Schweiz, sowie die interessierten EU-Staaten als Mitglied vertreten. Alle Entscheide im Cesni werden mit einstimmigem Beschluss gefällt. Die Schweiz hat somit ein Vetorecht und kann auf das gesamteuropäische Binnenschifffahrtsrecht Einfluss nehmen.
Die angestrebte Vereinheitlichung der Regelung in der Binnenschifffahrt auf europäischer Ebene ist für alle von Interesse, auch für das schweizerische Rheinschifffahrtsgewerbe. Gerade im Bereich der schiffbaulichen Vorschriften entsprechen die europäischen Bestimmungen praktisch vollumfänglich - das schreiben meine Dienste - denjenigen der ZKR. Dies zeigt, dass die Vereinheitlichung nicht einfach dazu führt, dass überall EU-Recht übernommen wird.
Aktuell gibt es aus Sicht des Bundesrates keine Probleme beim Vollzug der neuen Regelung. Sollten Probleme auftauchen, wird sich die eigens dafür gegründete Korrespondenzgruppe zwischen EDA, UVEK und den Schweizerischen Rheinhäfen (SRH) damit befassen und Lösungen entwickeln. Auch in Zukunft wird sich die tripartite schweizerische Delegation bei der Zentralkommission - zusammengesetzt eben aus EDA, UVEK und SRH - eng absprechen und gemeinsam eine Position vertreten. Das ist die Position des Schweizerischen Seeschifffahrtsamtes (SSA), das seinen Sitz in Basel hat.
Die Sache ist vielleicht noch komplexer, wenn wir das SSA im EDA in seinem Funktionieren auf der einen Seite mit dem UVEK und auf der anderen Seite auch mit dem WBF - in Bezug auf Bürgschaften - konfrontieren. Wir haben uns kürzlich in der Finanzdelegation darüber ausgetauscht. Sie haben auch gespürt, auf welchem Reformweg sich das Seeschifffahrtsamt im EDA zurzeit befindet, um genau diese Schnittstelle zu klären und seine Funktionsweise zu optimieren.
Auch wenn der Bundesrat die Ablehnung Ihres Postulates beantragt, kann ich Ihnen zusichern, dass wir uns ernsthaft damit auseinandersetzen werden - auch mit Ihrer Kritik, die ich jetzt gehört habe - und dass wir uns diesbezüglich allenfalls auch bilateral austauschen können.