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Markwalder Christa · Nationalrat · 2019-03-13

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2019-03-13

Wortprotokoll

Im Namen der FDP-Fraktion bitte ich Sie, bei Artikel 83 jeweils der Mehrheit zu folgen und sämtliche Minderheitsanträge abzulehnen.

In Artikel 83 geht es um den Ausnahmenkatalog, also darum, wann eine Beschwerde ans Bundesgericht unzulässig ist. Umstritten waren in unserer Kommission vor allem die Ausnahmen im Bereich Bürgerrecht sowie im Bereich Ausländerrecht. Mit der Änderung von Artikel 83 wird eine Vereinfachung angestrebt und gleichzeitig dem neuen System Rechnung getragen, wonach bei allen Entscheiden, die unter einen Ausnahmetatbestand fallen, eine Beschwerdemöglichkeit besteht, sofern es sich um eine Rechtsfrage von besonderer Bedeutung oder um einen besonders bedeutenden Fall handelt, wie Sie in den Artikeln 89a und 89b nachlesen können.

Dieses neue System bringt auch im Bereich Ausländer- und Bürgerrecht eine substanzielle Verbesserung des individuellen Rechtsschutzes. Damit jedoch die Belastung des Bundesgerichtes in diesen Bereichen im Gleichgewicht gehalten werden kann, wird die Beschwerde ans Bundesgericht neu auch für einen Teil der Fälle mit Rechtsanspruch auf eine Bewilligung vom Vorliegen einer Grundsatzfrage oder eines besonders bedeutenden Falls abhängig gemacht.

Es sei hier nochmals daran erinnert, dass es nicht um den Zugang zum Gericht, sondern um den Zugang zum höchsten Gericht in unserem Land geht. Das neue System des Ausnahmenkatalogs und der Einheitlichkeit beim Bürgerrecht ist aus unserer Sicht korrekt, weshalb wir die Minderheitsanträge ablehnen und Sie bitten, ebenfalls dem Bundesrat und der Kommissionsmehrheit zu folgen.