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preparatory:AB 24300

Langenberger Christiane · Ständerat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-19

Wortprotokoll

Zu Absatz 1bis - zuerst eine redaktionelle Vorbemerkung: Der Nationalrat hat aufgrund seines Konzeptes die Schulen auf der Stufe Grundbildung, die zum eidgenössischen Fähigkeitszeugnis führen, in der deutschen Sprache generell als Berufsfachschulen bezeichnet. In der französischen Sprache wird der Begriff "école professionnelle" und nicht der Begriff "école professionelle spécialisée" verwendet. Dies ist auf der französischen Fahne noch nicht überall korrigiert worden. Der Nationalrat hat dies so beschlossen; auch unsere Kommission beantragt, diese Bezeichnungen zu verwenden.

Die Frage um das Verhältnis zwischen dem dualen System, das auf der Grundausbildung aufbaut, und demjenigen, das primär auf der schulischen Ausbildung beruht, hat im Vorfeld der nationalrätlichen Debatte zu heftigen Auseinandersetzungen geführt. Daraus ist die salomonische Lösung entstanden, alle Schulen als Berufsfachschulen zu bezeichnen und allen Lehr- und Schulabgängern ein gleiches eidgenössisches Fähigkeitszeugnis zu erteilen. Dies vermochte zwar die grössten Ängste gewisser primär schulisch geprägter Bildungsträger zu beruhigen, dennoch befürchten unter anderem gewisse Handelsmittelschulen, die Bedingungen für das eidgenössische Fähigkeitszeugnis nicht mehr zu erfüllen. Die Verwaltung hat uns klar gesagt, dass die Handelsmittelschulen auch in Zukunft ihren Platz in der Berufsbildung haben werden. Die kaufmännischen Ausbildungen würden durch eine einheitliche, einzige Verordnung geregelt. Die Handelsmittelschulen müssten ihre Ausbildung im Hinblick auf die praktische Ausbildung zwar anpassen, ihre Anerkennung sei jedoch nicht gefährdet.

Systematisch ist es falsch und systemfremd, die Handelsmittelschulen hier aufzulisten, weil sie im Begriff "andere zu diesem Zweck anerkannte Institutionen für die Bildung in der Praxis" enthalten sind. Wenn man die Handelsmittelschulen aufzählt, so vergisst man andere, ähnliche Ausbildungsgänge und stipuliert eine nicht gewollte Exklusivität für die Handelsmittelschulen. Das ist falsch.

Der Antrag der Minderheit passt nicht in das System und ist abzulehnen. Die Kommission hat mich beauftragt, zuhanden der Materialien nochmals zu betonen, dass die Handelsmittelschulen auch im neuen BBG ihren Platz haben werden. Ich tue dies umso deutlicher, als der Entscheid in der Kommission mit Stichentscheid des Präsidenten zustande gekommen ist.

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