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Kutter Philipp · Nationalrat · 2019-03-19

Kutter Philipp · Nationalrat · Zürich · CVP-Fraktion · 2019-03-19

Wortprotokoll

Wir diskutieren heute das Rahmenübereinkommen des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft, kurz: die Konvention von Faro. Faro ist der Name einer portugiesischen Stadt, und es ist auch das italienische Wort für Leuchtturm. Ein Leuchtturm zeigt, das wissen Sie, den Schiffen den Weg, und auch diese Konvention will einen Weg aufzeigen. Sie will [PAGE 420] aufzeigen, wie in einer Gesellschaft der Stellenwert für das gemeinsame Kulturerbe gestärkt werden kann. Das Wissen um das gemeinsame Erbe stärkt dann wiederum die Gesellschaft.

Das Übereinkommen ist geprägt von den Erfahrungen aus den Balkankonflikten der 1990er Jahre, in denen massiv kulturelles Erbe zerstört wurde. Sie wendet sich gegen jegliche Instrumentalisierung des Kulturerbes zu ideologischen, ethnischen, religiösen oder anderen Zwecken. Sie mögen jetzt denken, die Balkankonflikte seien lange her. Doch das Thema ist keineswegs veraltet, im Gegenteil: In den letzten Jahren hat die Zerstörung von Kulturerbe als Kampfmittel in bewaffneten Konflikten wieder massiv zugenommen. Denken Sie etwa an die Zerstörungen des sogenannten Islamischen Staates in Syrien und Irak oder an die Zerstörungen der Taliban in Afghanistan.

Die Konvention von Faro geht von einem breiten Begriff des Kulturerbes aus. Er umfasst alle Aspekte der Umwelt, die aus den Wechselwirkungen zwischen Menschen und Orten hervorgehen. Das Rahmenübereinkommen überdacht auch bestehende Instrumente des Europarates. Es nimmt das Prinzip des gemeinsamen kulturellen Erbes auf, das im Europäischen Kulturabkommen von 1954 begründet ist, und stellt seine Bedeutung für die heutige Gesellschaft in den Mittelpunkt.

Die Konvention von Faro wählt auch einen anderen Ansatz als die Unesco mit ihren Instrumenten, die wir vorhin diskutiert haben. Die Unesco legt den Fokus stärker auf die Erstellung von Listen und Inventaren und auf den Schutz derselben. Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten in allgemeiner Weise, den Beitrag des Kulturerbes für die Gesellschaft anzuerkennen und die gemeinsame Verantwortung sowie die Teilhabe der Bevölkerung zu fördern. Sie enthält aber keine unmittelbar anwendbaren Bestimmungen und gibt keine konkreten Massnahmen vor. Sie hält in Artikel 6 Buchstabe c zudem ausdrücklich fest, dass mit der Konvention keine durchsetzbaren Rechte von Einzelpersonen geschaffen werden. Aus der Ratifikation entsteht darum auch kein Handlungsbedarf für die Schweiz. Dies hat der Bundesrat in der Kommission klar dargelegt. Hingegen würde eine Ratifikation der Schweiz erlauben, mit anderen Staaten in Austausch zu treten, zu zeigen, wie die Schweiz mit kulturellem Erbe umgeht, und auch von den Erfahrungen anderer Staaten zu profitieren.

Der Beitritt der Schweiz zu dieser Konvention wäre ein Bekenntnis der Schweiz zur Förderung der Stabilität und zum friedlichen Zusammenleben der Völker. Das Rahmenübereinkommen ist am 1. Juni 2011 in Kraft getreten. Bisher haben es achtzehn Staaten ratifiziert, und fünf Staaten haben es unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert.

Ihre WBK hat das Geschäft an ihrer Sitzung vom 31. Januar 2019 behandelt. Sie empfiehlt mit 12 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Vorlage anzunehmen. Die Mehrheit ist der Überzeugung, dass die Schweiz damit international ein wichtiges Zeichen aussenden kann. Sie kann damit zum Ausdruck bringen, dass sie nicht bereit ist, die Zerstörung von kulturellem Erbe zu akzeptieren. Sie hat aber auch zur Kenntnis genommen, dass die Annahme dieser Konvention keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf auslöst oder zusätzliche Ressourcen notwendig macht.

Die Minderheit, welche die Konvention ablehnt, befürchtet, dass von der Ratifikation neue Rechte auch für Bräuche abgeleitet werden, die nicht zur Schweiz gehören. Zudem vermutet sie, dass die Vorlage trotz gegenteiliger Aussagen zusätzliche staatliche Ausgaben zur Folge hat.

Namens der Kommissionsmehrheit lade ich Sie ein, der Vorlage zuzustimmen.