Feri Yvonne · Nationalrat · 2019-03-19
Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-19
Wortprotokoll
Der Ihnen vorliegende Entwurf stiess in der Vernehmlassung auf einen sehr breiten Konsens. Das Familienbeihilfesystem basiert im Gegensatz zu anderen Sozialversicherungssystemen auf soliden Finanzen. Es kann durch die vorgeschlagene Revision und die Schaffung einer neuen Rechtsgrundlage für Familienorganisationen ohne grössere finanzielle Folgen und vor allem ohne die Notwendigkeit einer Erhöhung des Arbeitgeberbeitragssatzes verbessert werden.
Die beiden Punkte, die sich auf arbeitslose Mütter beziehen, die ihre Kinder allein erziehen, und auf das Alter, in welchem Familienbeihilfen gewährt werden, beenden ungerechte Situationen. In diesem Zusammenhang ist die Diskussion über die Untergrenze von 15 oder 14 Jahren von grosser Bedeutung. Wir haben es gehört, es gibt bereits Kantone, die dies von sich aus angepasst haben. Für die im Ausland bezahlten Leistungen ist die Arbeit der kantonalen Stellen bei einer Altersgrenze von 14 Jahren nicht komplizierter, als wenn die Altersgrenze bei 15 Jahren liegt. Wie wir auch gehört haben, sind die vom BSV dafür geschätzten Mehrkosten auf Schweizer Ebene fast unbedeutend. Ein Kind gilt als "in Ausbildung", wenn es eine anerkannte reguläre Ausbildung absolviert.
Schliesslich wollen wir nun endlich eine Rechtsgrundlage schaffen für die Unterstützung von Familienorganisationen, die seit siebzig Jahren wichtige Arbeiten leisten. Die Bedingungen sind sehr streng, denn sie müssen auf der Ebene des gesamten Landes oder einer Sprachregion tätig, von öffentlichem Nutzen, auf konfessioneller Ebene neutral und politisch unabhängig sein. Ebenso gibt es dann klar definierte Handlungsfelder.
Aus all diesen Gründen empfiehlt die Kommissionsmehrheit, die Anpassungen vorzunehmen.