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preparatory:AB 24334

Langenberger Christiane · Ständerat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-19

Wortprotokoll

Ich möchte noch auf Folgendes hinweisen: Ich glaube, dass wir während der Diskussion auch Artikel 66 erwähnt haben. Dort steht unter Absatz 3: "Die Kantone und interessierten Organisationen werden angehört vor dem Erlass von a. Ausführungsbestimmungen; b. Bildungsverordnungen." Das wäre somit geklärt. Es würde auch die französische Version klären.

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