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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-03-20

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-03-20

Wortprotokoll

Mit einer elektronischen Identität, einer E-ID, wird die sichere Identifikation im Internet möglich. Ich kann durch eine solche elektronische Identität beweisen, dass ich bin, wer ich bin: Karin Keller-Sutter. Ich kann beweisen, dass ich volljährig bin; gut, das sieht man, aber mindestens kann ich es nicht nur behaupten, sondern eben auch beweisen.

Eine korrekte Identifikation im Internet wird immer wichtiger. Die Anzahl Geschäfte, die über elektronische Plattformen abgewickelt werden, nimmt stetig zu; wir haben es gehört: Die Palette reicht vom Ticketkauf für den öffentlichen Verkehr über Bestellungen bei Online-Händlern bis hin zur Nutzung staatlicher Dienstleistungen. Die Bevölkerung soll diese Angebote sicher und einfach nutzen können.

In der analogen Welt stellt der Bund dazu konventionelle Identifizierungsmittel aus, nämlich den Pass, die Identitätskarte oder den Ausländerausweis. Pass und Identitätskarte sind zudem Reisedokumente und ermöglichen aufgrund von internationalen Vereinbarungen die Einreise in andere Staaten.

Ergänzend dazu soll die Identität einer natürlichen Person auch in der elektronischen Welt mittels einer E-ID nachgewiesen werden können. Nach diesem Gesetz wird es eine E-ID ihren Inhaberinnen und Inhabern ermöglichen, sich bei Online-Diensten sicher zu registrieren und sich später erneut sicher anzumelden. Damit kann vermieden werden, dass wir uns bei jedem Online-Anbieter in einem aufwendigen Verfahren registrieren und mit unterschiedlichen Passwörtern einloggen müssen. Nationalrat Lukas Reimann hat darauf hingewiesen, dass man das bei verschiedenen Geschäften tut. Die E-ID vereinfacht nicht nur die Nutzung von Internetdienstleistungen, sondern macht sie auch sicherer. Zudem können sich Nutzerinnen und Nutzer im Internet mit voller Kontrolle über die eigenen Daten bewegen und bewusst entscheiden, was sie im Internet bekanntgeben. Das fördert auch den Wettbewerb zwischen den Online-Anbietern.

Aufgrund unserer Erfahrungen mit Pass und konventioneller ID ist es, das haben wir gehört, vielleicht emotional naheliegend, dass der Staat auch die E-ID bereitstellt und herausgibt. Erfahrungen in anderen Ländern, vor allem in Deutschland, haben gezeigt, dass rein staatliche Lösungen nicht optimal und nur wenig erfolgreich sind. Solche staatlichen Identifizierungsmittel sind regelmässig zu wenig flexibel und können nicht auf die sich schnell ändernden Bedürfnisse und neuen Technologien reagieren. Aus diesem Grund werden sie von der Wirtschaft oft nicht eingesetzt und können nur im staatlichen Bereich ihre Wirkung entfalten. Damit schwindet aber die Bereitschaft der Nutzerinnen und Nutzer, sie einzusetzen; Internetkontakte der Bürgerinnen und Bürger finden ja in erster Linie im Wirtschaftsbereich statt. Zudem führen Eigenentwicklungen durch den Staat und staatlich abgegebene E-ID in der Regel zu hohen ungedeckten IKT-Kosten für die öffentliche Hand.

Deshalb sieht das E-ID-Gesetz eine Aufgabenteilung zwischen Staat und Privaten vor. Das Vertrauen in die staatliche Anerkennung und auch die staatliche Aufsicht sollen mit dem technologischen Know-how und der Flexibilität privatwirtschaftlicher Akteure verbunden werden: Der Staat führt die Register mit den Daten, die zur Identifikation nötig sind, Private sollen die Karten, USB-Sticks oder E-ID-Applikationen entwickeln und herausgeben.

Der Staat gibt also seine Kernaufgabe bei der Ausstellung einer E-ID nicht aus der Hand; ich glaube, das muss man klarstellen. Der Staat bleibt Herr über seine Register. Die Register sind nicht einfach für Dritte zugänglich, sondern verbleiben beim Staat. Er wird weiterhin für die amtliche Prüfung und Bestätigung der Existenz einer Person und ihrer Identitätsmerkmale zuständig sein. Dies wird Sache der Identitätsstelle sein, welche beim Fedpol angesiedelt werden soll.

Die konkrete Technologie dieser staatlich geprüften und bestätigten digitalen Identität möchte der Bund allerdings weder entwickeln noch ausstellen. Dies sollen als Hilfsorgane Anbieterinnen tun, die näher an den Nutzern sowie an den Technologien für die Nutzung der digitalen Angebote sind. Auf diese Weise wird auch der Technologiewettbewerb ermöglicht. Das ganze Konzept ist technologieneutral ausgestaltet. Der Staat soll ferner bei der Zulassung und beim Betrieb eine wichtige Rolle spielen. Er wird im Anerkennungsverfahren die Anbieter genau unter die Lupe nehmen. Die Anerkennungsstelle soll beim Informatiksteuerungsorgan des Bundes angesiedelt werden. Darüber hinaus werden die ID-Provider beaufsichtigt und regelmässig kontrolliert.

Mit dieser Aufteilung sorgt das E-ID-Gesetz einerseits für eine praxistaugliche und konsumentenfreundliche Lösung für Verwaltung, Bürger sowie für die Wirtschaft. Andererseits wird so die nötige Flexibilität für technologische Veränderungen gewahrt.

Ich möchte Sie auch bitten, die Rückweisung abzulehnen. Sie würde zu einer unnötigen Verzögerung führen; wir würden weitere zwei Jahre verlieren. Die Schweiz hat ohnehin einen Rückstand in Sachen Digitalisierung; die Schweiz ist kein Frontrunner. Die Wirtschaft wie auch die Nutzerinnen und Nutzer warten auf eine Lösung. Ich habe es erwähnt und betone es nochmals: Der Bund soll nicht das Kostenrisiko tragen, und er soll auch nicht durch eine staatliche Lösung die Technologie vorgeben.

Noch zum Datenschutz, der zu Recht von Nationalrat Schwander auch erwähnt wurde: Ein wichtiges Anliegen des E-ID-Gesetzes ist der Datenschutz. Bei der Handhabung und Verwendung der digitalen Identität werden die geltenden Datenschutz- und Datensicherheitsbestimmungen eingehalten. Das E-ID-Gesetz verstärkt sogar in einigen Punkten den Schutz gegenüber dem Datenschutzgesetz. Ich möchte hier ein paar wichtige Punkte aufführen: Die Personenidentifikationsdaten dürfen Dritten nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Kundinnen und Kunden weitergegeben werden. Die Hoheit über den Einsatz und die Freigabe der Daten liegt ausschliesslich in der Hand der betroffenen Person. Die Transaktionsdaten - zum Beispiel, was zu welchem Preis wann gekauft worden ist - gehen nicht zum ID-Provider. Dieser erfährt nur, dass eine Transaktion durchgeführt wurde, für die eine Identifizierung notwendig war.

Das Gesetz sieht zudem spezifische Sicherheitsmassnahmen vor, die in Bezug auf die Gewährleistung der Datensicherheit über die geltenden rechtlichen Anforderungen hinausgehen. So wird etwa verlangt, dass die anerkannten Anbieter die Personenidentifizierungsdaten und die Daten zur Nutzung der E-ID getrennt voneinander halten. Diese Trennung stellt eine zusätzliche Sicherheitsmassnahme dar, damit Unbefugte nicht auf alle Daten über die Inhaber einer E-ID zugreifen können. Weitere Sicherheitsmassnahmen werden in der Verordnung festgelegt. Wir wissen - ich habe das konstruktiv-kritische Votum von Nationalrat Schwander gehört und danke ihm dafür -, dass wir hier eine grosse Verantwortung haben. Die Kommission wird konsultiert, und es wird [PAGE 489] übrigens auch eine Vernehmlassung zur Verordnung geben. Der Stand der Technik wird bei den Sicherheitsmassnahmen auch ein Massstab sein.

Der Bundesrat will mit dem Entwurf klare Regeln für den staatlichen digitalen Identitätsnachweis erlassen. Mit der zunehmenden Anzahl von Geschäften, die virtuell abgewickelt werden, wird eine korrekte Identifikation im Internet immer wichtiger. Sie soll die Nutzung von Internetdienstleistungen einfacher, aber auch sicherer machen. Der Entwurf des Bundesrates schafft solide Rahmenbedingungen für die korrekte und sichere Anwendung einer E-ID, und er ermöglicht die Umsetzung innovativer E-ID-Lösungen, die auf einer Rollenteilung zwischen Staat und Privaten basiert.

Ich möchte Sie bitten, auf den Entwurf einzutreten und den Rückweisungsantrag abzulehnen.