Markwalder Christa · Nationalrat · 2019-03-20
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2019-03-20
Wortprotokoll
Zunächst möchte ich Ihnen meine Interessenbindung offenlegen: Ich arbeite seit elf Jahren bei der Zürich Versicherung, und die Zürich Versicherung gehört zum Konsortium von Swiss Sign. [PAGE 492]
Unsere Fraktion ist dezidiert der Meinung, dass Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe d dieses Gesetzes nicht gestrichen werden soll. Buchstabe d hält fest, dass in diesem Gesetz die Rechte und Pflichten von E-ID-Inhaberinnen und -Inhabern geregelt werden. Es entspricht einer logischen Gesetzgebungstechnik, den Geltungsbereich respektive den Gegenstand und Zweck eines Gesetzes zu dessen Beginn festzulegen.
Die Minderheit Arslan möchte mit der Streichung von Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe d und von Artikel 12 erreichen, dass den E-ID-Inhaberinnen und -Inhabern keine Pflichten auferlegt werden, und die Minderheit II (Arslan) möchte überdies erreichen, dass ihnen in Artikel 12 Absatz 4 seitens der Identity Provider keine zusätzlichen Sorgfaltspflichten auferlegt werden. Dies ist aus Sicht unserer Fraktion nicht logisch. Rechtsdogmatisch gehören in den Sinn- und Zweckartikel, namentlich in den Gegenstand dieses Gesetzes, die Rechte und Pflichten von E-ID-Inhaberinnen und -Inhabern sowie die Verfahren der Ausstellung, die Aufsicht von elektronischen Identitätsprovidern, die staatliche Personenidentifizierung sowie die Rechte und Pflichten von E-ID-verwendenden Diensten. Warum sollen ausgerechnet die Rechte und Pflichten von E-ID-Inhaberinnen und -Inhabern davon ausgeschlossen werden, wie dies die Minderheit Arslan fordert? Schliesslich wollen wir die Chancen der Digitalisierung für unser Land und für unsere Gesellschaft nutzen. Dafür braucht es auch im Online-Bereich eine verlässliche Identifikation.
Rechtsunsicherheit, wie sie mit der Streichung von Artikel 12 geschaffen würde, untergrübe das Vertrauen der Nutzerinnen und Nutzer in die digitale Identität. Nach den vergangenen Versuchen, eine funktionierende E-ID in diesem Land einzuführen, wollen wir es diesmal flächendeckend schaffen. Weil dies ein zweiseitiger Markt ist, brauchen wir einerseits das Vertrauen der Nutzerinnen und Nutzer und andererseits die Verlässlichkeit und den Anreiz des Wettbewerbs, den technologischen sowie gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
Artikel 12 hält fest, dass eine E-ID persönlich ist und nicht Dritten überlassen werden darf. Zudem haben E-ID-Inhaberinnen und -Inhaber die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit die E-ID nicht missbräuchlich verwendet werden[NB]kann. Der Bundesrat kann überdies Sorgfaltspflichten von E-ID-Inhaberinnen und -Inhabern regeln.
Das ist für uns liberal Denkende plausibel und überzeugend, denn wer von uns würde im analogen Leben seine Identität freiwillig preisgeben? Auch im digitalen Leben haben wir kein Interesse daran, schliesslich wollen wir, dass Online-Einkäufe an der richtigen Adresse landen und dass Online-Banküberweisungen den legitimen Empfänger erreichen. Auch im digitalen Behördenverkehr kann niemand ein Interesse daran haben, dass sich jemand mit einer anderen Identität ausgibt, im Gegenteil: Eines der grössten Cyberrisiken für Bürgerinnen und Bürger besteht gerade im Identitätsklau und im Absaugen von persönlichen Daten. Diesen kriminellen Aktivitäten wollen wir mit Artikel 12 einen präventiven Riegel schieben.
Den Internetnutzerinnen und -nutzern darf nämlich durchaus auch ein zumutbares Mass an Eigenverantwortung im digitalen Raum übertragen werden, weshalb unsere Fraktion Sie bittet, der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit Arslan zu Artikel 1 sowie die Anträge der Minderheiten I (Arslan) und II (Arslan) zu Artikel 12 abzulehnen.