AB 243660
Gmür-Schönenberger Andrea · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2019-03-20
Wortprotokoll
Zu Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe cbis und Absatz 3: Hier geht es um die Pflichten des Identity Providers. Die Minderheit Gmür-Schönenberger will das E-ID-System so ausgestalten, dass für Menschen mit Behinderung keine Benachteiligung bei der Beantragung einer E-ID entsteht. Es soll möglich sein, barrierefrei eine E-ID zu erhalten. Die Mehrheit der Kommission anerkennt, dass das Anliegen berechtigt ist, lehnt den Minderheitsantrag aber ab, weil sie sich auf das Behindertengleichstellungsgesetz beruft. Die Kommission hat den Antrag mit 12 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Zu Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe j: Auch bei der Minderheit Arslan geht es um die Pflichten des Identity Providers. Die Daten, die bei einer Anwendung der E-ID entstehen, sollen unverzüglich vernichtet werden. Die Datenhoheit soll gemäss Minderheit bei den Nutzern liegen. Die Kommissionsmehrheit will, dass die Daten erst nach sechs Monaten vernichtet werden. Es geht dabei um die Identifizierung. Es soll auch nachträglich möglich sein, online zurückzuverfolgen, was da passiert ist.
Die Kommission hat den Antrag mit 15 zu 7 Stimmen abgelehnt. Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.
Zu Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe m: Die Minderheit Marti Min Li will sicherstellen, dass bei einer allfälligen monopolähnlichen Situation die Preise für die Konsumenten nicht von den wenigen Anbietern diktiert werden können. Der Antrag möchte, dass sich die Preise an den tatsächlich entstandenen Kosten orientieren. Die Mehrheit sieht keine Notwendigkeit für diese Ergänzung. Das Gesetz sieht grundsätzlich keine Preisregulierung vor, weder in Bezug auf die Art der Finanzierung noch in Bezug auf die Höhe. Denn es geht davon aus, dass sowohl die Nutzenden als auch die E-ID-verwendenden Dienste ihre Vertragspartner wählen. Wenn sich ein Wettbewerb einstellt, entwickeln sich Wettbewerbspreise, und das Problem entfällt. Selbst wenn sich kein Wettbewerb einstellen würde, käme das Preisüberwachungssystem zur Anwendung.
Unsere Kommission hat die Minderheit Marti Min Li mit 13 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Ich bitte Sie auch hier, der Mehrheit zu folgen.
Zu Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe n: Bei diesem Minderheitsantrag Arslan geht es darum, wie die Identifikations- und Nutzungsdaten gebraucht werden sollen. Diese sollen nicht für eigene Zwecke gebraucht werden. Die Mehrheit erachtet auch diese Neuregelung als unnötig. Hier gilt das Datenschutzgesetz.
Unsere Kommission hat diesen Antrag mit 16 zu 7 Stimmen abgelehnt. Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.