Lauri Hans · Ständerat · 2002-06-20
Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-20
Wortprotokoll
Ich war eigentlich als Mitglied unserer Kommission bis zur jetzigen Diskussion der festen Überzeugung, dass der Mehrheitsantrag ohne Fehl und Tadel sei. Aber nach dieser Diskussion muss ich nun sagen, dass mir gewisse Zweifel gekommen sind.
1. Ich glaube nicht, dass man, wie das Kollege Bürgi gemacht hat, mit Absatz 1 Buchstabe a beginnen und sagen kann, es sei eine "besonders schwere Straftat" vorausgesetzt, und dann in der Argumentation mit Absatz 2 weiterfahren kann, wo u. a. bloss von der "mehrfachen" Begehung die Rede ist. Denn das würde heissen, dass die Tatsache, dass mehrfach etwas begangen wurde - nur schon das! -, für die Qualifikation als "besonders schwere Straftat" ausreichen würde. Dass wir das in der Kommission nicht so wollten, ist selbstverständlich, aber wenn man das als Aussenstehender einfach so liest, kommen einem Zweifel.
2. Ich möchte aber auch nicht die namentliche Aufführung von Tatbeständen, wie das die Minderheit möchte. Darüber haben wir uns breit unterhalten, es hat uns über sehr lange Zeit auch nicht befriedigt. Damit bin ich in einer ähnlich unkomfortablen Lage wie bereits früher einmal in diesem Rat: Es gibt fast nichts anderes, als im Dialog mit dem Nationalrat zu einer besseren Lösung zu kommen. Wenn wir das wollen, dann müssen wir heute der Mehrheit zustimmen - es tut mir Leid, das wieder sagen zu müssen - und dann im zweiten Umgang, wenn das Geschäft zurückkommt, unsere generell-abstrakte Formulierung noch verbessern.
Deshalb votiere ich vor diesem Hintergrund für den Antrag der Mehrheit.