Müller Thomas · Nationalrat · 2019-05-07
Müller Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-05-07
Wortprotokoll
Ich lege Ihnen kurz die Haltung der Finanzkommission zu den beiden verbleibenden Minderheiten Schwander und Egger Thomas im Block 1 dar.
Zuerst zur Minderheit Schwander betreffend Zeta-Faktor: Wie beim Eintreten erwähnt, hatte die Finanzkommission einstimmig beschlossen, eine Koordinationsbestimmung zur Staf-Vorlage aufzunehmen, um keine Widersprüche zu schaffen. Diese hat die Finanzkommission in der Fassung der Mehrheit in Artikel 3 Absatz 3 formuliert. Die Minderheit Schwander will die Koordinationsbestimmung ändern. Inhaltlich geht es um den neuen Zeta-Faktor, konkret um die Gewichtung der Unternehmensgewinne im Ressourcenpotenzial. Die Minderheit Schwander will eine Anrechnung von höchstens 25 Prozent statt einer in der Grössenordnung von 33 Prozent.
Die Finanzkommission hat den Antrag abgelehnt. Für die Ablehnung wurden im Wesentlichen drei Gründe vorgetragen: Erstens soll nicht in die Verständigungslösung der Kantone eingegriffen werden; zweitens würde mit der Minderheit Schwander formell eine Bestimmung geändert, die in der Staf-Vorlage enthalten ist, über die wir erst am 19. Mai abstimmen; drittens steht eine Obergrenze des Zeta-Faktors im Widerspruch zur Grundidee des NFA, wonach das Ressourcenpotenzial das Besteuerungspotenzial eines Kantons erfassen soll. Gestützt auf eine Notiz der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 7. Januar 2019 ist die Finanzkommission davon ausgegangen, dass die Einführung des Zeta-Faktors mit der Staf-Vorlage dazu führen wird, dass sich der Anreiz, neue Unternehmen anzusiedeln, in den Kantonen deutlich verbessern wird - mit Ausnahme von zwei Kantonen.
Die Minderheit Egger Thomas betreffend temporäre Abfederungsmassnahmen zugunsten der ressourcenschwachen Kantone will ein Zweifaches: Erstens will sie, dass die 140 Millionen Franken zur Abfederung der Kürzung der Mindestausstattung nicht pro Kopf an die Kantone verteilt werden, sondern nach effektiven Verlusten bzw. Ausfällen. Zweitens will die Minderheit, dass die 140 Millionen Franken während fünf Jahren in gleicher Höhe bezahlt werden und nicht, wie vom Bundesrat beantragt, degressiv.
Die Finanzkommission hat den Antrag der Minderheit Egger Thomas mit 13 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Wesentlich waren zwei Überlegungen: erstens, dass die Finanzkommission nicht in die Verständigung der Kantone eingreifen wollte, und zweitens, dass der Bund mit den 140 Millionen Franken seinen verfassungsmässigen Maximalanteil am Ressourcenausgleich übersteigt, was als Übergangslösung, aber nur als solche, hingenommen werden kann. Die degressive Ausgestaltung zeigt, dass es tatsächlich nur um eine Übergangslösung geht.