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Bieri Peter · Ständerat · 2002-06-20

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-20

Wortprotokoll

Hier gibt es Differenzen bei Buchstabe c, und zwar bei den Beiträgen für die Durchführung von Kursen für eidgenössische Berufsprüfungen und eidgenössische höhere Fachprüfungen.

Der Einbezug von Direktbeiträgen des Bundes an Dritte für die Durchführung von solchen Kursen stellt ein Novum dar. Bis anhin war dies nicht der Fall. Die Neuerung würde, gemäss den Auskünften des von uns beigezogenen Finanzexperten im Berufsbildungsbereich aus dem Kanton St. Gallen, zu Überschneidungen führen. Diejenigen Kantone, die solche Ausbildungsgänge an Dritte abtreten können, würden bevorteilt - weil diese Ausbildungsgänge direkt finanziert werden -, während die anderen Kantone, die eigene Institutionen halten, dies über die Kantonspauschale zu finanzieren hätten. In diesem Sinne ist das Regelwerk komplizierter. Eine gerechtere Zuteilung der Beiträge ist auch nicht gegeben. Die Finanzierung der vorbereitenden Kurse sollte deshalb weiterhin ausschliesslich über die Kantone und folglich über die Pauschalbeiträge erfolgen.

Es sind nun verschiedene Anträge - von Herrn Brändli, Herrn Hess Hans und Frau Forster - gestellt worden, die Finanzierung der vorbereitenden Kurse über Direktbeiträge erfolgen zu lassen. Damit würden wir zum System des Bundesrates zurückkehren. Der Bundesrat und das Bundesamt haben sich während der Beratung in der Kommission hingegen dahin gehend geäussert, dass sie unserem Vorschlag den Vorzug geben würden. Es ist aber eine Frage des Weges der Finanzierung: Je nachdem, für welchen Weg Sie sich entscheiden, wären dann auch die Konsequenzen bei der Finanzierung entsprechend zu regeln.

Aber wie gesagt, unsere Kommission schlägt Ihnen bei den vorbereitenden Kursen, nicht zuletzt aufgrund des Ratschlages des Vertreters der Kantone, die Finanzierung über die Pauschalbeiträge vor.

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