Flach Beat · Nationalrat · 2019-05-07
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2019-05-07
Wortprotokoll
Ein Kernkraftwerk in der Schweiz hat ein stufengerechtes Bewilligungsverfahren zu durchlaufen und zu bestehen, um am Netz sein zu dürfen. Das ist zum einen die Rahmenbewilligung nach Artikel 12a des Kernenergiegesetzes, dann die Baubewilligung nach den Artikeln 16ff. des Kernenergiegesetzes und die Betriebsbewilligung nach Artikel 20 des Kernenergiegesetzes. Wird ein Atomkraftwerk ausser Betrieb gestellt und zurückgebaut, dann liegen für die Stilllegung die gesetzlichen Bestimmungen in den Artikeln 27 und 28 des Kernenergiegesetzes vor.
Als man diese Bestimmungen erarbeitete, ging man davon aus, dass es die folgenden verschiedenen Zustände gebe: das Vorbauverfahren, das eigentliche Bauverfahren und letztlich nach Abschluss des Bauverfahrens die Betriebsphase und damit auch die Betriebsbewilligungsphase. Woran man nicht gedacht hat, ist, dass zwischen der Betriebsbewilligung und der Betriebsphase und der späteren Stilllegungsphase nach Abschaltung des Kernkraftwerkes unter Umständen eine Lücke entsteht, nämlich dann, wenn eine Kernenergieanlage über Jahre hinweg stillsteht.
Die ganze Gesetzgebung ist immer davon ausgegangen, dass man mit der Betriebsbewilligung einen dauerhaften Betrieb sichert und entsprechend diese Bestimmungen auch immer alle eingehalten sein müssen. Jetzt haben wir aber die Situation gehabt, dass insbesondere das Kernkraftwerk Beznau während rund drei Jahren stillgestanden ist. Was nach der Phase dieses Stillstandes passiert, dafür gibt es keine klare gesetzliche Regelung. Theoretisch könnten Sie es dann auch zehn Jahre stillstehen lassen und mit der alten Betriebsbewilligung, die Sie aufgrund der Einhaltung aller Baubewilligungsvorschriften erhalten haben, dann wieder in Betrieb setzen.
Selbstverständlich überprüft das Ensi die Voraussetzungen der Betriebs- und der Baubewilligung, aber es gibt diese grosse Lücke dazwischen, die verschiedentlich auch zu sehr grossen Nachteilen führen kann. Das ist zum einen einfach die technische Frage von Standschäden. Es leuchtet uns allen ein, dass es ein Problem ist, wenn Sie hydraulische oder kernenergietechnische Anlagen, elektrische Anlagen, wasserführende oder andere Flüssigkeiten führende Anlagen mit entsprechenden Ventilen länger stehenlassen, ohne dass sie bewegt werden. Dann entstehen eben andere Standschäden als bei einem Auto, wenn Sie dieses länger in der Garage stehenlassen. Wenn Sie Ihren Oldtimer lange stehenlassen und diesen wieder hervornehmen, wissen Sie, dass das eine oder andere überprüft werden muss. Vielleicht wäre es dann aus Gründen der Betriebssicherheit sinnvoll, wenn man wieder um eine Betriebsbewilligung ersuchen müsste.
Meine parlamentarische Initiative lehnt sich deshalb auch an die Regelung von Frankreich an. Frankreich ist eines der Länder mit den meisten Kernenergieanlagen. Frankreich hat sehr viel Erfahrung, auch mit den Problemen von Standschäden, auch mit den Problemen von aus finanziellen, rein betriebswirtschaftlichen Gründen nicht laufenden Kernenergieanlagen, deren Wiederinbetriebnahme dann herausgezögert wird. Frankreich sagt klipp und klar, dass die Betriebsbewilligung erneuert werden muss, wenn ein Kernkraftwerk länger als zwei Jahre stillsteht. Dann muss man neu darum ersuchen, dass man die Betriebsbewilligung erhält, und dies enthält eben auch beispielsweise nach Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe e die Anforderungen an Personal und Organisation, die erfüllt sein müssen, oder beispielsweise nach Buchstabe f die Anforderung, dass "qualitätssichernde Massnahmen für sämtliche im Betrieb ausgeübten Tätigkeiten vorbereitet sind".
Das ist im Zusammenhang mit sehr langen Standzeiten von grosser Relevanz, weil die Problematik auch darin besteht, dass Personal abwandert. Wenn man die Leute nicht mehr beschäftigen kann und sie nicht mehr wirklich auf der Anlage arbeiten können, besteht das grosse Risiko, dass die Fachleute irgendwo anders hingehen. Damit geht Know-how verloren, Know-how einerseits für die Inbetriebnahme und den sicheren Betrieb, aber selbstverständlich auch Know-how, das wir andererseits brauchen, um beim Rückbau das entsprechende Fachwissen noch auf der Anlage zu haben.
Ich bitte Sie, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben und für mehr Sicherheit in diesem Bereich zu sorgen.