Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-05-08
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-05-08
Wortprotokoll
Die Motion stellt fest, dass sich die Medien, insbesondere die Presse, in einem Strukturwandel befinden, dass die Werbeeinnahmen sinken und die Auflagen rückgängig sind. Darum verlangt diese Motion, dass alle Medien, also auch die gedruckte Presse, in den Geltungsbereich des neuen Mediengesetzes fallen. Die Motion verlangt, in erster Linie auch zu prüfen, ob eine solche Regelung auf der Basis der bestehenden Verfassungsgrundlage möglich ist.
Gemäss dem bestehenden Artikel 93 der Bundesverfassung sind dem Bundesgesetzgeber schon Schranken gesetzt. Die Zuständigkeit deckt Radio, Fernsehen und "andere Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung von Darbietungen und Informationen" ab. Damit fallen auch[NB]Online-Medien in die eidgenössische Gesetzgebungskompetenz. Der verfassungsrechtliche Spielraum für die Unterstützung der gedruckten Presse ist hingegen eng. Für eine direkte Presseförderung gibt es mit der bestehenden Verfassung keine Grundlage. Die Vergünstigung der Posttaxen als indirekte Fördermassnahme erfolgt gestützt auf Artikel 92 der Bundesverfassung, also gestützt auf den Postartikel.
Der Bundesrat teilt die Ansicht der Motionärin, dass der Presse eine wichtige demokratie- und staatspolitische Funktion zukommt und dass die Digitalisierung alle Medien vor grosse Herausforderungen stellt. Bei der Vernehmlassung zum Vorentwurf des neuen Bundesgesetzes über die elektronischen Medien haben denn auch viele Stimmen eine Unterstützung der Presse bei der digitalen Transformation gewünscht. Das UVEK prüft jetzt verschiedene Massnahmen. Wir sind auch im Austausch mit den betroffenen Medienverbänden. Es gibt ja mittlerweile auch verschiedene Vorstösse aus Ihrem Kreis und aus dem Ständerat. Sie verlangen, dass man die Ausgaben für die indirekte Presseförderung, die heute schon bekannt ist, erhöht. Das wäre möglich auf der heute bestehenden Verfassungsgrundlage. Das wäre eine Massnahme, die schnell wirksam werden könnte. Denn wir haben die Vorgaben eigentlich schon: Wir wissen, was das kostet, wir wissen, was das auslöst. Das wäre sicher etwas, das schnell umsetzbar wäre.
Zu den anderen Punkten aus der Vernehmlassung kann ich Ihnen sagen: Selbstverständlich ist mein Departement daran, diese Vernehmlassung auszuwerten, die verschiedenen Rückmeldungen zu analysieren. Sie sind ziemlich divers, würde ich mal sagen. Dann wird das Departement dem Bundesrat einen Vorschlag für das weitere Vorgehen machen. Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich zuerst dem Bundesrat sage, wie wir hier weitergehen möchten, dass ich das jetzt hier nicht schon verkünden kann.
In diesem Sinne kann ich sagen: Wir machen weiter, wir sind wirklich sehr motiviert, Lösungen zu finden. Aber ich glaube, es braucht auch die Gespräche mit der betroffenen Branche, um wirklich Lösungen zu finden, die einerseits wirksam sind, die andererseits möglichst rasch umsetzbar sind. Dann gibt es auch Vorstösse für Verfassungsänderungen. Ich würde mich dem nicht grundsätzlich entgegenstellen. Aber, das wissen wir alle, da sprechen wir von einem Zeitraum von zehn Jahren. Von daher sollten wir, wenn wir jetzt doch vorwärtsmachen möchten, im Rahmen der bestehenden Verfassungsgrundlage Massnahmen finden, die dann auch möglichst mehrheitsfähig sind, damit wir rasch vorwärtskommen. So viel kann ich Ihnen heute sagen.