Hausammann Markus · Nationalrat · 2019-05-08
Hausammann Markus · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-05-08
Wortprotokoll
Sehr geehrte Frau Bundesrätin, Sie unterstellen in Ihren Ausführungen, als Privater wolle man den Fünfer und das Weggli. Man wolle nur etwas abholen, aber keine Vorschriften einhalten. Es ist aber klar vorgesehen, dass es eine Entschädigung nur gibt, wenn die zumutbaren Massnahmen zur Verhütung von Wildschaden getroffen wurden. Es ist also nichts mit Fünfer-und-Weggli-Politik; Sie legen fest, ob diese Massnahmen getroffen wurden oder nicht.
Sie haben auch gesagt, Bund und Kantone würden sich an der Vergütung von Schäden beteiligen, das sei eine Formulierung, die sich schon bewährt habe. Wenn sich Bund und Kantone an der Vergütung von Schäden beteiligen, müssten da noch Dritte sein, die sich auch an dieser Schadenvergütung beteiligen. Wer sind diese Dritten, die sich beteiligen, wenn Bund und Kanton nicht 100 Prozent übernehmen?