preparatory:AB 244945
Rytz Regula · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2019-05-09
Wortprotokoll
Gerne möchte ich aus Sicht der grünen Fraktion zu allen Anträgen in Block 1 Stellung nehmen. Es ist klar, dass auch für uns die Möglichkeit, Vertragsbedingungen und Prämien einseitig und ohne Zustimmung der Versicherten abzuändern, die Pièce de Résistance dieses neuen Versicherungsvertragsgesetzes ist. Das Einzige, was die Versicherungen tun müssen, ist, im Vertrag über diese Willkürklausel zu informieren. Wer das Kleingedruckte nicht liest oder wer die Tragweite dieser Formulierung nicht versteht, zahlt unter Umständen Zehntausende von Franken ein, ohne je unterstützt zu werden. Dem sage ich Abzockerei, da wird der freiwillige Solidaritätsgedanke, der dem Privatversicherungsrecht zugrunde liegt, ganz klar mit Füssen getreten.
Ich habe in der Kommission mit meinen Anträgen auch versucht, diesen Willkürartikel zu bekämpfen. Wir haben uns dann auf die Anträge der Minderheit II (Leutenegger Oberholzer) und der Minderheit I (Barazzone) geeinigt. Ich finde es ganz wichtig, dass Sie diese Anträge hier heute unterstützen. Ansonsten werden Sie grosse Mühe haben, Ihren Wählerinnen und Wählern zu erklären, wen Sie hier im Bundeshaus genau vertreten. Denn diese Willkürgesetzgebung richtet sich vor allem gegen Seniorinnen und Senioren und auch gegen die KMU. Wir haben in der Kommission über verschiedene Beispiele diskutiert. Da zahlt zum Beispiel jemand jahrelang, jahrzehntelang in eine sehr teure Krankenzusatzversicherung ein und hofft auf eine gute Versorgung im Alter, und dann ändert die Versicherung plötzlich einseitig die Geschäftsbedingungen und schliesst zum Beispiel den Spitalaufenthalt einfach aus. Man kann die Versicherung ja kündigen, wenn es einem nicht mehr passt, hat es geheissen. Aber kündigen Sie mit 60 oder 70 Jahren eine Krankenzusatzversicherung, und suchen Sie eine neue Kasse; das ist unmöglich, und das Gleiche gilt auch für die einseitige Anpassung der Prämien.
Ich glaube, liebe Kolleginnen und Kollegen der bürgerlichen Parteien, dass Sie wirklich auf dem Holzweg sind, wenn Sie diesem Artikel so zustimmen. Denn damit wird das Recht des Stärkeren gefördert und nicht die Solidarität. Vor allem aber - das haben wir in der Kommission auch diskutiert - schaden Sie dem Ruf der gesamten Versicherungsbranche. Es gibt ja viele Versicherungen, die das auch nicht gut finden und das jetzt auch korrigieren möchten. Es ist doch im Sinne der gesamten Branche, wenn wir hier eine Lösung finden, die von allen Seiten als fair angeschaut wird und nicht als Abzockerei. Denn das ist möglich, das hat ja der Bundesrat in seiner ursprünglichen Vorlage, die in die Vernehmlassung kam, ganz klar gezeigt.
Es ist so, dass die FDP-Liberale Fraktion und eben auch der Versicherungsverband jetzt eine halbe Kehrtwende beschlossen haben: Sie plädieren jetzt, im Gegensatz zur Kommissionsberatung, neu für den Status quo. Der Druck der Öffentlichkeit hat gewirkt, und das ist gut. Aber ich bitte Sie: Der Status quo ist nicht genug. Ich möchte Sie im Namen der grünen Fraktion wirklich bitten, auf die ursprünglichen Pläne des Bundesrates zurückzukommen und eine willkürliche Vertragsänderung auszuschliessen.
In Block 1 werden wir Grünen weiter die Anträge der Minderheiten Müller Leo, Leutenegger Oberholzer und Birrer-Heimo unterstützen. Die Abschwächung des Widerrufsrechts, wie es aus den Reihen der SVP-Fraktion beantragt wird, lehnen wir dagegen ab. Die Regelung des Widerrufsrechts ist einer der wenigen positiven Punkte dieser Reform und sollte nicht aufgeweicht werden.