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Flach Beat · Nationalrat · 2019-06-03

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2019-06-03

Wortprotokoll

Ich erlaube mir, gleich zu den Minderheitsanträgen zu Artikel 19 und zu Artikel 27 und auch zu den Einzelanträgen Merlini zu sprechen. Gleich zu Letzteren: Die Einzelanträge Merlini werden die Grünliberalen unterstützen. Sie machen in unseren Augen Sinn und ergänzen das Gesetz in wichtigen Fragen. Der eine Punkt ist eigentlich ein rein redaktioneller, der andere ist ein systematischer. Wir bitten Sie, diesen Einzelanträgen zu folgen.

Zu Artikel 19 und der Minderheit Wasserfallen Flavia: Wir bitten Sie, hier unbedingt der Minderheit zu folgen. Was die Mehrheit hier will, indem sie im Gesetz festschreibt, dass bei der Entschädigung von Kulturland einfach willkürlich das Sechsfache des ermittelten Höchstpreises gemäss Artikel 66 BGBB gelten solle, das ist einfach verfassungswidrig. Das können Sie nicht einfach so in ein Bundesgesetz hineinschreiben. Sie schaffen damit auch ein extremes Gefälle zwischen dem kantonalen Recht bezüglich Enteignungen und deren Entschädigungen und dem Bundesrecht. Allenfalls kommt der Bauer dann plötzlich in den Genuss einer sechsmal so hohen Entschädigung, wenn sie der Bund macht, als wenn sie der Kanton macht. Das kann nicht im Sinne des Erfinders oder von uns sein. Es geht hier einzig und alleine darum, dass der volle Verkehrswert des enteigneten Rechts entschädigt wird. Das gilt für Bauland genauso wie für Kulturland und wie für alle anderen Rechte, die enteignet werden. Ich bitte Sie hier dringend, der Minderheit Wasserfallen Flavia zu folgen.

Bei Artikel 27 bitten wir Sie, der Mehrheit zu folgen und die Minderheit Merlini abzulehnen. Was die Mehrheit der Kommission hier gemacht hat, ist eine längst überfällige Revision der Rechte der Betroffenen beim Fluglärm. Denn wenn Sie einen Flughafen planen, die ganzen Plangenehmigungsverfahren, die Sachplanverfahren usw. haben und am Schluss dort diese Entschädigungen fällig werden, dann ist dem eigentlich das Betriebsreglement vorgelagert. Das heisst, die Regelungen, in denen festgelegt ist, wie der Flughafen überhaupt betrieben wird, sind wesentlich wichtiger als das reine Plangenehmigungsverfahren, also welche Flugpisten oder welche Zufahrten usw. Sie bauen. Darum gehört das auch hier hinein, um die Koordination sicherzustellen und halt eben auch um den Betroffenen die richtigen Rechte zur richtigen Zeit zur Verfügung zu stellen, damit sie sich entsprechend frühzeitig informieren können und informiert werden, was denn in der nächsten Zeit passiert.

Ganz am Ende noch: Bei diesen Fragen des Fluglärms, des Strassenlärms usw. sollten wir uns alle in Erinnerung rufen, dass es die oberste Pflicht ist, den Lärm an der Quelle zu begrenzen und nicht die Betroffenen irgendwie zu entschädigen.