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AB 245169

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2019-06-03

Wortprotokoll

Vielen Dank für diese Frage. Es ist natürlich so, dass man sich jederzeit melden kann, aber die Frage ist eben einfach: Wann sind diese entsprechenden Spezialitäten erreicht bzw. überschritten? Das ist das Problem des Grundeigentümers. Wenn er es verpasst, die entsprechenden Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen, ist es so, dass die Verjährung eintritt und er das später nicht mehr machen kann.