preparatory:AB 245189
Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2019-06-03
Wortprotokoll
Wissen Sie, die gleiche Frage stellt sich natürlich heute auch im Strassenverkehr bei den Nationalstrassen: Wenn wir künftig E-Mobile haben, so wird es auch so sein, dass entsprechende Lärmbelastungen in Zukunft nicht mehr, zumindest nicht mehr in dem Masse, wie sie heute vorkommen, bestehen werden. Veränderungen gibt es also immer - das ist das eine.
Man muss natürlich auch das andere sehen: Es werden nur diejenigen Grundeigentümer benachrichtigt, die gemäss dem Umweltverträglichkeitsbericht auch das Kriterium der Spezialität tatsächlich erfüllen. Im Umweltverträglichkeitsbericht wird also künftig festgelegt werden müssen, welche Grundeigentümer tatsächlich übermässigen Lärm erleiden werden. Von daher besteht auch keine Gefahr, dass da eine grosse Masse von Grundeigentümern künftig entsprechend informiert wird.