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Stöckli Hans · Ständerat · 2019-06-03

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-06-03

Wortprotokoll

Sie können sich erinnern: Wir haben dieses Geschäft im September des letzten Jahres verabschiedet. In der Zwischenzeit hat der Nationalrat in seiner Sitzung vom 14. März 2019 dieses Geschäft ebenfalls beraten, und es sind lediglich vier Differenzen aus dieser Beratung entstanden.

Ich würde gleich mit der ersten Differenz beginnen; da geht es um Artikel 21 Absatz 5. Wir sind in der Kommission einstimmig der Meinung, dass es sich beim Beschluss des Nationalrates um ein Missverständnis handelt und dass wir am Entwurf des Bundesrates festhalten. Die Idee ist folgende: Wenn sich Leute durch ihr Verschulden in einem Straf- oder Massnahmenvollzug befinden, sollen sie keine Leistungen der IV erhalten. Nun ist es aber so, dass der Straf- und Massnahmenvollzug nicht immer verhindert, dass die Leute arbeiten können. Es gibt Halbgefangenschaft, es gibt Massnahmen, die auch während des Vollzugs nicht verunmöglichen zu arbeiten. Da ist es richtig, dass behinderte Menschen auch in dieser Situation Leistungen der IV beziehen. Dementsprechend ist die strikte Formulierung des Nationalrates ungeeignet, um die entsprechenden Details in konkreten Anwendungsfällen zu regeln.

Wir empfehlen, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben.