Flach Beat · Nationalrat · 2019-06-03
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2019-06-03
Wortprotokoll
Ich weiss gar nicht, mit welchem Zitat ich starten soll: Der Berg hat eine Maus geboren, und die will jetzt auch niemand mehr. Im Ernst: Wir sind seit 2013 mit dem Thema Whistleblowing unterwegs. Wir versuchen, gesetzestechnisch eine Lösung zu finden, um im Spannungsfeld zwischen der Treuepflicht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf der einen Seite und einer allgemeinen Staatsbürgerpflicht oder dem Wunsch nach einem reinen Gewissen auf der anderen Seite eine Möglichkeit zu schaffen, dass Personen, die an ihrem Arbeitsplatz von [PAGE 808] Unregelmässigkeiten erfahren, diese Kenntnis weitergeben können, in extremis damit sogar an die Öffentlichkeit gelangen können, wenn ihnen innerhalb des Betriebes niemand Gehör schenkt. Es geht aber auch darum, dass sie einen Kündigungsschutz oder sonst einen Schutz erhalten, dass sie nicht entlassen werden, wenn sie das tun und ihre Pflichten erfüllen.
Der erste Entwurf war relativ kompliziert und ausladend formuliert. Wir haben 2015 gefunden, dass es immer noch wichtig sei, dass wir etwas tun, dass wir im Obligationenrecht, im Bereich des Einzelvertragsrechts, etwas niederschreiben und hier diesen Schutz einführen. Aber wir haben gesagt: Bundesrat, mach es bitte etwas einfacher. Der Bundesrat hat das getan, und ich muss sagen, gesetzestechnisch eigentlich brillant. Es ist gut ausgeführt. Es ist nicht so, dass das irgendwie schlecht wäre. Niemand sagt, dass das schlecht wäre. Es ist einfach kompliziert. Es ist kompliziert und nicht zumutbar, wenn ich das als Arbeitnehmer lesen muss und feststelle, dass ich womöglich am Schluss einen Rechtsanwalt brauche, bevor ich tatsächlich eine Meldung machen kann, wenn ich von einer Ungeheuerlichkeit im Betrieb erfahre und sich die Vorgesetzten nicht dafür interessieren oder sogar in diese Vorgänge involviert sind - und am Schluss habe ich dann trotzdem keinen Schutz.
Es ist auch nicht so, dass wir hier einen riesigen Schwenker machen. Wir haben von Anfang an gesagt, es müsse in unserer Gesellschaft praktikabel und möglich sein, dass man solche Meldungen macht. Jetzt sind wir halt einfach von der Wirtschaft überholt worden. Über 60 Prozent der Unternehmen haben heute eine Regelung für Whistleblowing; Angestellte können sich melden, auch anonym, wenn sie von Unregelmässigkeiten erfahren. Wenn sie von Korruption oder Übergriffen erfahren usw., können sie das melden. Das ist richtig so, und es ist wichtig. Es ist auch wichtig für die Unternehmen. Auch hier hat ein Wandel stattgefunden. Die Unternehmungen haben nämlich festgestellt, dass es für sie und ihre wirtschaftliche Tätigkeit und auch für ihr Renommee wichtig ist, dass Whistleblowing innerhalb der Firmen vorkommen kann, dass gemeldet werden kann und dass das wirkungsvoll ist, weil sie damit ihre geschäftlichen Risiken vermindern können.
Jetzt haben wir die seltsame Situation, dass wir halt schon einmal auf das Geschäft eingetreten sind und die Vorlage zurückgewiesen haben, und jetzt liegt dieses Projekt wieder vor. Wir werden es jetzt durchberaten, und am Schluss wird die Mehrheit, und die Grünliberalen gehören auch dazu, dieses Projekt dann halt eben beerdigen. Wir tun dies nicht, weil wir nicht glauben, dass Whistleblowing innerhalb der Gesellschaft und in der Privatwirtschaft etwas Wichtiges ist, sondern weil wir glauben, dass sich das Problem mit diesem Vorschlag nicht lösen lässt; die Unternehmungen haben selbst schon sehr viel zu einer Lösung beigetragen.
Ich bitte Sie deshalb, überall der Mehrheit zu folgen und am Ende dieses Projekt halt zu beerdigen.