Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-06-04
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-06-04
Wortprotokoll
Auch hier, in diesem Fall, hat sich die Agur 12 auf einen Kompromiss geeinigt, nämlich darauf, dass es eine Video-on-Demand-Vergütung geben soll. Videos enthalten aber, wie das jetzt auch ausgeführt wurde, teilweise auch Musik, und in diesem Zusammenhang hat der Bundesrat entschieden, alle Urheber eines Werkes gleich zu behandeln - sprich Regisseur, Filmkomponist und Drehbuchautor.
Ihre Kommission hat sich aber dafür entschieden, in den Artikeln 13a und 35a eine Musik-Ausnahme zu machen, denn die Musiker befürchten offensichtlich, dass sie mit der neuen Regelung etwas schlechter fahren könnten, als das bisher der Fall ist. Der Bundesrat ist aber der Auffassung, dass hier eine Gleichbehandlung aller Filmurheber stattfinden soll. Das führt zwar dazu, dass Musiker, wenn sie sich als Filmurheber betätigen, künftig etwas schlechtergestellt sind. Das ist aber der Preis dafür, dass sich die Situation für alle anderen Filmurheberinnen und -urheber insgesamt verbessert.
Ihre Kommission hat hier eine andere Interessenabwägung vorgenommen. Sie hat in das bestehende System bei der Verwertung von Filmmusik nicht eingreifen wollen und seine Beibehaltung höher gewichtet als die Gleichbehandlung. Ich mache mir hier keine Illusionen über das Ergebnis dieser Abstimmung und verzichte deshalb auf weitere Ausführungen.