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Janiak Claude · Ständerat · 2019-06-04

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-06-04

Wortprotokoll

Ich melde mich hier nur deshalb, weil ich ja bei der ersten Beratung den Antrag gestellt hatte, diesen Absatz zu streichen. Als ich die Fahne bekam, war ich natürlich dann froh zu sehen, dass dieser Antrag durch den Entscheid der Kommission eigentlich obsolet geworden ist. Was den Kompromiss betrifft, ist das Wesentliche von Herrn Kollege Noser bereits ausgeführt worden; auch Kollege Rechsteiner hat ja auf die legitimen Ansprüche der Autorinnen und Autoren hingewiesen.

Es ist ja unbestritten, dass der Zugang zu Büchern in Bibliotheken für die Vermittlung von Inhalten grundlegend ist. Aber die öffentliche Hand stellt den Bibliotheken dementsprechend ja auch einen Grossteil der notwendigen Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung. Eine Entschädigung der Autorinnen und Autoren sieht das geltende Recht nur vor, wenn deren Werke entgeltlich zugänglich gemacht werden. Auf die Einführung einer Entschädigung für das unentgeltliche Verleihen wurde in der aktuellen Revision zugunsten des politischen Kompromisses ja verzichtet.

Ein Privileg der Bibliotheken in Artikel 13, wie das eben jetzt von Bibliosuisse, aber auch von Herrn Engler vorgeschlagen wird, würde bedeuten, dass die Bibliotheken aus ihrem Kerngeschäft praktisch gar keine Abgeltung mehr an die Urheber der Werke leisten müssten. Ich sehe hier ein klares Machtgefälle zwischen den Interessen der Autorinnen und Autoren auf der einen und jenen der Bibliotheken auf der anderen Seite, die ja eben von der öffentlichen Hand weiss Gott gut dotiert werden und Mittel erhalten. [PAGE 262]

Ich bitte Sie also, hier dem Kompromiss zuzustimmen, den Weg, den die Kommission verfolgt hat, zu bestätigen und den Antrag Engler abzulehnen.

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