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Germann Hannes · Ständerat · 2019-06-04

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-04

Wortprotokoll

Die Frage der Bibliotheken und der Mehrbelastungen, die drohen, ist eigentlich in der Kommission eingehend diskutiert worden. Wie jetzt Kollege Rechsteiner ausgeführt hat, ist man der Idee gefolgt, wonach man in Artikel 60 Absatz 3 eine ähnliche Bestimmung wie in Bezug auf die Schulen findet. Die Lösung, die uns von der Verwaltung vorgeschlagen worden ist, ist dann akzeptiert worden. Man müsste also die Tarife logischerweise entsprechend anpassen.

Allerdings hat natürlich Kollege Engler mit seiner Befürchtung schon Recht. Man entscheidet jetzt über etwas, was von dieser Arbeitsgruppe lange vor dem Entscheid der Schiedskommission ausgearbeitet worden ist. Hier gibt es schon eine Unschärfe. Da erwarte ich auch, dass die Frau Bundesrätin klare Ausführungen macht, ob nun die Bibliotheken mit Mehrkosten zu rechnen haben und, wenn ja, warum das so ist, wie man das begründet, wie das an den Schulen ist. Denn am Schluss zahlen das halt einfach andere, es gibt eine Kostenverschiebung.

Selbstverständlich, und da kann ich dem Antrag der Kommission schon folgen, haben auch die Autorinnen und Autoren ein Recht auf eine faire Abgeltung. Aber es ist jetzt wirklich unschön, wenn ein Schiedsgerichtsentscheid, der irgendwann gefällt wurde, gleich in die Gesetzgebung eingeschleust wird, ohne dass man die Folgen genau kennt. Das ist für mich das Problem. Daher neige ich in dieser Phase dazu, Herrn Engler zu folgen, um noch einmal eine Differenz zu schaffen - so lange, bis Klarheit herrscht. Ich habe das Gefühl, es sei noch nicht allen klar, ob es zu Mehrkosten kommt und ob diese signifikant sind. Natürlich kann man auf die Tarifgestaltung verweisen. Aber das ist ja immer schön, wenn man die Tarife im Voraus noch nicht kennt. Wir legiferieren hier, ohne den Leuten klar sagen zu können, was sie am Schluss zu tragen haben. Das ist für mich sehr unbefriedigend.

Ansonsten, es ist erwähnt worden, bestand in der Kommission auch der Auftrag - er hat dominiert -, diesem Kompromiss sei auf jeden Fall zu folgen. Auf der anderen Seite könnten wir als Gesetzgeber die Arbeit gleich einstellen, wenn wir uns künftig an die Vorgaben von irgendwelchen Kommissionen halten müssen. Dann sind diese künftig der Gesetzgeber, und das kann es auch nicht sein.

Aber wie gesagt: Der Kompromiss war uns heilig, und vor allem war uns auch der Auftrag aus der Ratsmitte, den Sie uns mit der Rückweisung erteilt haben, heilig.

Frau Bundesrätin, ich erwarte hier klare Antworten in Bezug auf die Folgen der Problematik, die von Herrn Engler zu Recht aufgezeigt worden ist. Ich danke Kollege Engler für sein Engagement.