Germann Hannes · Ständerat · 2019-06-04
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-04
Wortprotokoll
Mit dem E-ID-Gesetz soll die Basis für die Herausgabe von E-ID geschaffen werden. Es sieht vor, die Aufgaben zwischen Staat und Privatwirtschaft so aufzuteilen, dass der Staat weiterhin die Identität einer Person überprüft und bestätigt. Der Bund selbst will aber keine eigene E-ID herausgeben. Diese Aufgabe soll durch private Firmen übernommen werden, da diese in technologischen Fragen flexibler seien als der Bund. So weit bin ich einverstanden. Dieser Punkt war in der Nationalratsdebatte in der Frühjahrssession ebenfalls umstritten. Es wurde damals zwar beantragt, es sei abweichend vom Entwurf des Bundesrates der Bund mit der Hoheit über die Ausgabe der E-ID zu beauftragen respektive sie müsse ihm zugewiesen werden. Eine Mehrheit lehnte dies dann allerdings ab.
Nun scheint es mir in dieser Debatte als Standesvertreter, aber auch als Präsident des Schweizerischen Gemeindeverbandes, wichtig, zu betonen, dass es sich bei der Ausstellung eines elektronischen Ausweisdokumentes nicht um ein privates Alltagsgeschäft handelt, sondern um eine sehr zentrale hoheitliche Kernaufgabe, und diese zentrale hoheitliche Kernaufgabe sollte unbedingt in den Händen des Staates belassen werden. Es gibt keinen Grund - und es kommt ja nicht alle Tage vor, Herr Kollege Rechsteiner, dass wir gleicher Meinung sind, deshalb betone ich es hier auch -, die elektronische ID anders zu behandeln als klassische Ausweise. Selbstverständlich kann für die rein technische Unterstützung mit privaten Informatikunternehmen zusammengearbeitet werden. Frau Fetz hat es angesprochen: Der Kanton Schaffhausen kennt die E-ID und stellt dafür eine App zur Verfügung. Er hat also bewiesen, dass es möglich ist. Der Kanton Schaffhausen hat bezüglich elektronischer Ausweisdokumente eine Vorreiterrolle übernommen und bietet schon heute eine E-ID-App für das Smartphone an, mit der staatliche Dienstleistungen online in Anspruch genommen werden können. Nur für die technische Unterstützung ist mit einem privaten Unternehmen zusammengearbeitet worden; herausgegeben wird die elektronische Identitätskarte selbstverständlich durch den Kanton.
Es wird nun immer wieder argumentiert, der Bund drucke heute die Pässe ja auch nicht selbst - und, könnte man noch hinzufügen, auch die Banknoten nicht, denn das macht auch eine private Firma -, also mache es doch nichts, wenn die E-ID durch Private herausgegeben werde. Diesen Leuten muss einfach entgegnet werden: Die Herausgabe von Pässen ist eine Kernaufgabe des Staates. Dass sich der Staat Gehilfen aus der Privatwirtschaft zur Erfüllung seiner Kernaufgaben bedienen darf, versteht sich von selbst. Niemand verlangt beispielsweise, dass der Staat die angesprochenen Banknoten selber druckt. Es verlangt auch niemand, dass er die Pässe selber druckt. Aber er gibt die Pässe heraus, der Staat gibt die Pässe heraus, wacht darüber und schreitet bei Fehlverhalten ein. Die Herausgabe von E-ID durch private Unternehmen hingegen geht klar über eine solche Gehilfenschaft hinaus: Vielmehr wird damit eine staatliche Kernaufgabe ausgelagert, und erst noch eine aus meiner Sicht sehr heikle, nämlich eine, in der es um private Daten geht.
Ich bitte Sie in diesem Sinne um Rückweisung - ich kann mit der Rückweisung leben - oder aber um Zustimmung zu den entsprechenden Anträgen. Ich werde jetzt mal für Rückweisung plädieren.