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Knecht Hansjörg · Nationalrat · 2019-06-05

Knecht Hansjörg · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-05

Wortprotokoll

Unsere Fraktion unterstützt den Entwurf des Bundesrates zur Revision des Umweltschutzgesetzes. Gleich zu Beginn möchte ich festhalten: Nicht mehr, aber auch nicht weniger!

Im Rahmen dieser Revision des Umweltschutzgesetzes ist ja vorgesehen, dass der Handel von illegal geschlagenem Holz gesetzlich verboten wird. In diesem Zusammenhang sollen die beiden gleichlautenden Motionen "Gleich lange Spiesse für Schweizer Holzexporteure gegenüber ihrer europäischen Konkurrenz" von Sylvia Flückiger und Peter Föhn umgesetzt werden. Damit schaffen wir die Kompatibilität zur entsprechenden EU-Verordnung.

Das ist die wesentliche Forderung der Motionäre, denn ohne eine solche Anpassung erfahren die Schweizer Holzhändler international einen wesentlichen Wettbewerbsnachteil. Zudem kann auf einen Schlag auch der Handel von illegalem Holz gesetzlich unterbunden werden. Diese inhaltliche und schlanke Verbindung von rechtlichen Rahmenbedingungen, Massnahmen gegen illegales Abholzen sowie Umweltschutz schafft kluge Lösungen für Wirtschaft und Umwelt.

Mit der Übernahme des EU-Rechtes besteht aus Schweizer Sicht durchaus die Befürchtung, dass das Gesetz über kurz oder lang weitere Paragrafen und Verordnungen mit sich bringen kann. Deshalb müssen die entsprechenden Änderungen auch in Zukunft möglichst schlank, einfach und auf die Bedürfnisse der betroffenen Branche angepasst sein. Der Gesetzentwurf sollte aber in keinem Falle mit zusätzlichen rechtlichen Elementen und Verpflichtungen aufgebläht werden. Dies schon gar nicht, wenn dieser Gesetzestext mit Anliegen aus dem Gegenentwurf zur Initiative "für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft" vollgepackt wird. Diese Initiative wurde ja vor drei Jahren von der Stimmbevölkerung deutlich mit zwei Dritteln der Stimmen abgelehnt, und auch der Gegenentwurf dazu ist im Parlament gescheitert. Jetzt dies alles wieder scheibchenweise hineinzuschmuggeln, finde ich nicht redlich. Deshalb lehnen wir den Antrag der Kommissionsmehrheit ab, welcher diese Gesetzesanpassung bezüglich Holz und Holzerzeugnissen auf das Inverkehrbringen von weiteren ökologisch kritischen Rohstoffen und Produkten ausdehnen will.

Ein solches Gesetz sollte möglichst schlank gehalten werden. Das gilt eigentlich auch für die benötigten Personalressourcen. Beim Gegenvorschlag zur Volksinitiative zum Thema "Grüne Wirtschaft" wurde ausgesagt, dass nur mit einem geringfügigen personellen Mehraufwand zu rechnen sei, da die Überwachung der Erstinverkehrbringung von Schweizer Holz mit der bereits durch die Waldgesetzgebung vorgesehenen Schlagbewilligung und Kontrolle zusammenfallen könne. Ausserdem sei das Risiko für illegalen Holzschlag in der Schweiz durch den bestehenden Vollzug vernachlässigbar und der Kontrollaufwand entsprechend gering. Es war [PAGE 849] damals im Gesamten für den ganzen Gegenvorschlag von einem Dutzend Stellen die Rede. Und jetzt sollen für diesen kleinen Teilbereich Holz gemäss Botschaft vier bis sechs zusätzliche Stellen benötigt werden. Das macht stutzig und scheint etwas überrissen zu sein. Der Bundesrat ist darum angehalten, hier verantwortungsvoll und sparsam zu handeln und den Verwaltungsapparat nicht aufzublasen. Eine verhältnismässige Kontrolle ist zwar nötig, aber die Revision darf nicht Einfallstor werden für den Ausbau der Administration und für neue Regulierungen, die für die Unternehmen wieder Mehrbelastungen bedeuten.